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Escape RD300

Art.Nr.: 74
Escape RD300
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  • Produktbeschreibung
  • Bussgeldrechner
Produktbeschreibung

Escape RD300 Radarwarner

Der ESCAPE RD300 ist ein für die europäischen Bedürfnisse entwickeltes Radarfallen Warngerät mit neuester VCO Technologie. Mit dem leistungsstarken DSPs(Digital Signal Processing) werden alle in Europa verwendeten Radarmessungen erkannt und so. Die für europäische Radarfrequenzen optimierte Ka-Schmalband Abtastung, ermöglicht die schnelle Ortung von signalschwachen Radarquellen, wie die der weitverbreiteten MULTANOVA 6F Radarfalle und ermöglicht herausragende Vorwarnzeiten auf allen 13 Frequenzen.

Eine hochsensible 360° Laserortung erkennt zuverlässig alle in Europa verwendeten Laserpistolen mit überzeugenden Frühwarnzeiten. Die Empfindlichkeiten können zwischen ausserorts und zwei Stadtverkehrmodes(innerorts) angepasst werden. Frequenzen lassen sich mittels Software deatktivieren, bzw. aktivieren.

Die neuentwickelte Logikschaltung ist auf die Unterdrückung von Fehlalarmen optimiert und garantiert ein minimum an Fehlalarmen. Das kontrastreiche LED Anzeige lässt sich über einen 3fach dimmen sowie Nachtmodus. Neuestes Gerät am Markt, super Leistung, unsere Empfehlung!

Besonderheiten
- unterstützt alle 13 EU Frequenzen
- effektive Ortung mobiler Radarmessungen und Laserpistolen
- 360° Laserortung (vorne,hinten,links,rechts)
- GATSO Erkennung (mobil+fest)
- 100% Ka-Schmalband Abtastung
- überzeugende Empfindlichkeiten
- extrem kompakte Baugrösse
- kinderleichte Bedienung
- effektive Fehlalarmunterdrückung
- idividuelle Einstellmöglichkeiten
- Frequenzen zu- oder abschaltbar
- 2x City + 1x Highway Mode
- Anzeige der Signalstärke
- digitale Tonausgabe bei Alarm
- LED Anzeige mit dimmbaren Nachtmodus
- Anschluss über einen Zigarettenanzünder
- Langzeitspeicherung ihrer Settings
- CE-Kennzeichnung
- deutsches Handbuch
- schnelle Montage über Saugnapfhalterung
- Automatischer Selbsttest

Technische Daten
Radarerkennung

- X Band: 9.9Ghz
- X Band: 10.525Ghz
- X Band: 10.6Ghz
- K Band: 24,15Ghz
- K Band: 24.125Ghz
- K Band: 24.22Ghz
- Ku Band: 13.45Ghz
- Ka Breitband: 34,7Ghz
- Ka Breitband: 35,5Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.00Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.30Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.36Ghz
Lasererkennung
- LTI 20-20 Laser
- Ultra Lyte Laser
- ProLaser
- ProLaser III
Abmessungen
- 12 x 7,5 x 2,5 cm

Lieferumfang
- ESCAPE RD300 EU Radarwarner
- Halterung mit Saugnäpfen
- Stomkabel
- Ersatzsicherung
- Benutzerhandbuch (BRD, GB, NL, F, GR, E, RO, GR, PL, CZ, BG, RU)


Escape RD300 Radarwarngerät

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb dieses Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.






 

Ratgeber Geschwindigkeitsübertretung


 

Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit dem Geschwindigkeitsniveau oft nicht übermäßig genau und Überhöhte Geschwindigkeit kann beinahe schon als Volkssport eingestuft werden. Denn es gibt kein anderes Vergehen, das so oft für ein Verwarngeld oder ein Fahrverbot sorgt wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und infolgedessen hagelt es täglich Strafzettel, Punkte oder Fahrverbote.

Doch ein Verstoß gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung ist kein Pipifax und kann rasant eine teure Problematik werden.

Aber mit welchen Verwarnungen müssen Verkehrssünder rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt's Unterschiede zwischen der Geschwindigkeitsübertretung in der Ortschaft als auch Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze auf der Autobahn? Als auch was ist besonders für Führerscheinneulinge bedeutend, die 20, 10 oder 5km/h zu schnell unterwegs waren und geblitzt worden sind? Unser Ratgeber mit Blick auf Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze liefert einige bedeutende Angaben und Antworten.

Höchstgeschwindigkeit außerorts

Der Bußgeldkatalog für Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze unterscheidet, ob man In der Stadt oder ausserhalb geschlossener Ortschaft zu flott unterwegs ist. Aber welche Geschwindigkeit ist auf der Bundesstraße schlechthin zulässig?

Das zulässige Tempo auf Schnellstrassen liegt laut StVO bei 100 km/h, zusätzlich gilt für Auto-Lenker auf Landstrassen eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern. Dabei handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders vorgegeben, um eine empfohlene maximale Geschwindigkeit , also keine festgelegte maximal gestattete Geschwindigkeit.

Doch viele Autofahrer halten sich generell nicht an die Geschwindigkeitsrichtlinien, demnach werden diese KFZ Fahrer auch häufig ertappt – außerorts wie innerhalb von Ortschaften.

Wer maximal 20 km/h zu schnell auf Reisen ist als auch gemessen wurde, muss für die Zuwiderhandlung laut Flensburger Katalog Überschreitung der Geschwindigkeit auf der Schnellstraße von zehn als auch 30 Euro Buße bezahlen. Wer noch zügiger auf Achse ist, sollte mit ungleich höheren Strafgeldern sowie Punkten im Flensburger Zentralregister rechnen.

Ab 41 Stundenkilometern über der erlaubten Geschwindigkeit wird nicht nur kontrolliert, ausserhalb geschlossener Ortschaft blüht dem Kraftfahrer dann sogar ein Führerscheinentzug. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie im Detail das entsprechende Strafmaß (Kosten, Punkte, Fahrverbote) für den Punktekatalog Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn.

Maximalgeschwindigkeit innerorts

Wer in der Ortschaft geblitzt wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss verglichen mit dem Delikt auf der Bundesstraße gemäß Bußgeld Rechner mit höheren Geldstrafen rechnen.

Die Begründung dafür ist, dass innerhalb geschlossener Ortschaften ein geringeres Gefährdungspotential gegeben ist als auf der Schnellstraße. Die StVO berichtet als zulässige Höchstgeschwindigkeit für KFZs innerhalb von Ortschaften 50 km/h vor.

Zu schnell auf Reisen und kontrolliert? In der Stadt werden Geschwindigkeitsvergehen durch fest installierte Blitzer plus durch bewegbare Tempokontrollen mittels Laser identifiziert. Bei einem Geschwindigkeitsdelikt im Stadtverkehr kann es schnell echt kostspielig werden, wobei für Temposünder, die max. 20 km/h zu flott waren, Bußgelder zwischen 15 als auch 35 € in Rechnung gestellt werden. Punkte oder gar ein Fahrverbot sieht der Flensburger Katalog bei diesen Zuwiderhandlungen bislang nicht vor .

Aber wird das vorgeschriebene Tempo um 21 km/h als auch mehr überschritten, werden die Bußgelder sehr viel kostspieliger und des Weiteren gibt's Punkte im Flensburger Zentralregister. Ab 31 km/h zu schnell innerhalb von Ortschaften blüht als nächstes das Fahrverbot, welches min. für einen Monat erlassen wird. Aus der Bußgeld-Tabelle können Sie die jeweilige Sanktion (Kosten, Punkte, Fahrverbot) für den Flensburger Katalog Maximalgeschwindigkeit Innerhalb geschlossener Ortschaft entnehmen.

Höchstgeschwindigkeit und sonstige Bestrafungen

Der Bußgeldkatalog für Tempoüberschreitungen sieht jedoch noch gibt unzählige zusätzliche Bestrafungen vor, die sich auf typische Verhältnisse im Straßenverkehr beziehen.

Wer zum Beispiel an bekanntgemachten Gefahrensituationen wie Bahnübergängen, Straßenverkehrskreuzungen oder auch bei widrigen Sichtverhältnissen zu flott unterwegs ist, muss mit einem größeren Bußgeld rechnen. In den genannten Exempeln wären es nach der aktuellen Bußgeld-Tabelle 100 Euro plus 1 Punkt.

Ebenfalls teuer wird es, wenn man durch zu schnelles Fahren in der unmittelbaren Nähe von Kindern, älteren oder hilfsbedürftigen Personen deren Befindlichkeit einem Sicherheitsrisiko aussetzt. Dann lautet die Strafmaßnahme im Flensburger Katalog 80€ und 1 Punkt. Allerdings auch wer mit Schneeketten zu schnell gefahren ist und die gestatteten 50 Stundenkilometern um 10 km/h übertritt, erhält entsprechend Bußgeld Rechner ein Verwarnungsgeld in Summe von 15 bis 20 Euro auferlegt.

Werden über 60 Stundenkilometer zu schnell gefahren, wird man mit 600 bis 680 EUR zur Geldstrafe verdonnert und des Weiteren gibt's noch 2 Punkte als auch drei Monate Fahrverbot.

Um nicht erwischt (innerhalb von Ortschaften oder ausserhalb geschlossener Ortschaft) zu werden und Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog oder dem Bußgeldrechner zu machen, wappnen sich einige Fahrer mit entsprechenden Radarfallen Warnern aus, was allerdings ebenfalls illegal ist sowie eine Geldstrafe zur Folge hat. Folgende Bußgeldtabelle veranschaulicht verbreitete sonstige Geschwindigkeitsdelikte als auch nennt die jeweilige Bestrafung (Kosten, Punkte, Fahrverbote).

Tempo: Regelungen durch die StVO

Zu hohes Tempo, irrelevant ob innerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen, ist nach Angaben des ADAC die weit verbreitetste Unfallursache. Da ist es wenig verwunderlich, dass Tempoverstöße ebenso sogar das gängigste Vergehen gegen das Verkehrsrecht bzw. die Verkehrsrichtlinien sind.

Umso schockierender ist es, dass viele PKW-Fahrer oft fast nie überblicken, welche Geschwindigkeitsgrenzen legal sind. Um sein Wissen in Sachen Fahrzeuggeschwindigkeit / höchstzulässige Geschwindigkeit zu verbessern, finden Sie im Folgenden den § 3 der Straßen- und Verkehrsordnung, der sich mit dem Geschwindigkeitsniveau beschäftigt.

Demnach gilt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf lediglich so schnell fahren, dass der PKW ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist speziell den Strassen-, Straßenverkehrs-, Sicht- und Wetterlagen wie auch den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug als auch Beladung anzupassen. Ist die Sichtweite durch Nebel, Schnee oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine niedrigere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf lediglich so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gebremst werden kann. Auf Verkehrsstreifen, die so schmal sind, dass dort entgegen kommende Autos gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, daß mindestens während der Hälfte der sichtbaren Strecke gehalten werden kann.


Ohne triftige Begründung dürfen Fahrzeuge nicht so behäbig fahren, daß sie den Verkehrsdurchfluss stören.

2. a) Wer ein Auto führt, muss sich gegenüber Kindern, Hilfe bedürftigen und alten Mitmenschen, besonders durch Reduktion der Fahrzeuggeschwindigkeit und Mittels Bremsbereitschaft, derart verhalten, daß eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer nicht möglich ist.

Die vorgeschriebene Geschwindigkeit beträgt auch bei günstigsten Umständen:

– innerhalb der geschlossenen Ortschaft für alle Fahrzeuge:  50 Stundenkilometer

– außerorts

3. a) für Kraftfahrzeuge mit einer zugelassenen Gesamtmasse über 3500kg bis 7500kg, ausgenommen Personenkraftwagen, PKW mit Trailer, für LKW als auch Wohnmobile jeweils max. einer zugelassenen Gesamtmasse von 3500kg mit Anhänger sowie Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger: 80 Stundenkilometer,

3. b) für Kraftfahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht über 7,5 t, sämtliche Fahrzeuge mit Trailer, außer PKWs, Lastkraftwagen als auch Wohnmobile jeweils max. einer zugelassenen Gesamtmasse von 3,5 t, wie auch Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzmöglichkeiten mehr bereit stehen: 60 Stundenkilometer,

3. c) für PKW wie auch für andere Automobile mit einer erlaubten Gesamtmasse bis 3,5 t: 100 Stundenkilometer.

   

4. Diese Tempobegrenzung gilt nicht auf Schnellstrassen sowie auf anderen Straßen mit Fahrspuren für eine Fahrtrichtung, die durch Mittelstreifen oder andere bauliche Konstruktionen unterteilt sind. Sie gilt außerdem nicht auf Verkehrswegen, die mindestens 2 durch Fahrstreifenbegrenzung oder durch Leitlinien gekennzeichnete Fahrbahnspuren für jede Fahrtrichtung haben.


 

5. Die Geschwindigkeit beträgt für Automobile mit Schneeketten auch unter günstigsten Voraussetzungen Tempo 50.

Zu flott: wann blüht ein Führerscheinentzug?

Wer geblitzt wurde und erheblich zu schnell gefahren ist, hat sofort Sorge um seinen Führerausweis. Aber ab wann gibt's für Geschwindigkeitssünder ein Fahrverbot? Und wie lange ist die Fahrerlaubnis bei welcher Geschwindigkeit weg? Der Bußgeldkatalog Geschwindigkeitsüberschreitung sieht klare Regelungen vor und so wird bei folgenden Vergehen ein Fahrverbot erlassen:

- 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h auf Autobahnen sowie Bussgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei

- 2 Monate Entzug der Fahrerlaubnis ab 51 Stundenkilometern innerhalb bzw. ab 61 Stundenkilometer außerhalb geschlossener Ortschaften plus Bußgeld und Punkte im  Flensburger Zentralregister

-3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. mehr als 70 Stundenkilometer außerhalb geschlossener Ortschaften sowie Verwarngeld als auch Punkte in der Verkehrssünderkartei

Im weiteren finden Sie zudem zusätzliche Verwarnungen aus dem Punktekatalog.

Fahrverbot: Im Stadtverkehr zu flott gefahren

Man muss schon ziemlich schnell innerorts fahren, damit man seinen Fahrerausweis in Gefahr bringt sowie ein Fahrverbot erlassen bekommt. Denn erst wer mit 31 km/h zu flott auf Achse war, bekommt gemäß Bußgeldrechner den Führerausweis für einen Monat beschlagnahmt. Das wären in einer 50er Zone ab 81 Stundenkilometer.

Zusätzlich gibt's eine Strafe von 160 € sowie 2 Punkte. Auch ist man seinen Fahrerausweis für einen Monat los, sofern man mit 41 bis 50 Stundenkilometern zu flott war. In diesem Sachverhalt sieht die Bußgeldregelung zuzüglich 200€ Bussgeld sowie 2 Punkte vor. Wer das zulässige Tempo um 51 bis 60 km/h übertritt und erwischt wird, muss zwei Monate Fahrverbot erwarten, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt's 3 Monate Fahrverbot. Dazu kommen jedenfalls noch jeweils hohe Verwarnungsgelder sowie Punkte im  Flensburger Zentralregister. Folgende Übersicht visualisiert schon wieder, wann bei Geschwindigkeitsdelikten in einer geschlossenen Ortschaft ein Entzug der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird und wie es ausfällt:

- mit 31 bis 40 km/h zu flott gemessen: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bußgeld, 2 Punkte

- mit 41 bis 50 km/h zu viel kontrolliert: 1 Monat Fahrverbot, 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu schnell erwischt: 2 Monate Führerscheinentzug, 280 Euro Bußgeldschreiben, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu schnell gemessen: 3 Monate Fahrverbot, 480 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit mehr als 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Entzug des Führerscheins, 680 EUR Bußgeldbescheid, 2 Punkte

Fahrverbot: Außerorts zu schnell gefahren

Der Blick in den derzeitigen Punktekatalog für Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zeigt, dass der Lappen ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h und mehr sichergestellt wird. Genau wie bei den Tempovergehen innerhalb geschlossener Ortschaft wird sogar in der Bußgeld-Tabelle mit steigender Geschwindigkeit die Bestrafung größer.

Wer mit 41 bis 50 km/h zu schnell gefahren ist, muss für einen Monat seine Fahrlaubnis abgeben, hinzu kommt noch ein Verwarngeld in Höhe von 160 Euro plus 2 Punkte. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell übers Bundesland fährt als auch gemessen wird, bekommt ein Fahrverbot gemäß Bußgeldrechner für 30 Tage wie auch 240 EUR Bussgeld und 2 Punkte.

Zwei Monate muss man hingegen auf den Führerschein verzichten, wenn man mit 61 bis 70 km/h zu viel geblitzt wurde. Bei mehr als 70 km/h gibt's ein Fahrverbot für den Zeitraum von drei Monaten. Für die zwei letzten Übertretungen kommen natürlich noch hohe Strafen sowie Punkte hinzu. Anschließende Übersicht vereinfacht wieder einmal, wann und für welche Zeiträume bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Schnellstrassen ein Fahrverbot erlassen wird:

- mit 41 bis 50 km/h zu schnell ertappt: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bussgeld, 2 Punkte

- mit 51 bis 60 km/h zu viel ertappt: 1 Monat Fahrverbot, 240 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte

- mit 61 bis 70 km/h zu flott erwischt: 2 Monate Fahrverbot, 440 Euro Verwarngeld, 2 Punkte

- mit mehr als 70 km/h zu viel ertappt: 3 Monate Fahrverbot, 600€ Bussgeld, 2 Punkte

Spezialfall: Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze bei schlechter Sicht

Die StVO schreibt bei schlechter Sicht infolge von widrigen Wetterverhältnissen wie Nebel, Regen oder Glätte eine Temporeduzierung vor. Demnach liegt dann die erlaubte Geschwindigkeit bei 50 km/h. Wer trotz widrigen Sichtverhältnissen rasant fährt dabei geblitzt wird, muss neben einem Bußgeld und Punkten auch mit einem Fahrverbot rechnen. So wird die Fahrerlaubnis einen Monat lang konfisziert, wenn

- die Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze innerorts bei 31 bis 40 km/h lag

- die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei 41 bis 50 km/h lag

Mit zunehmender Geschwindigkeit fällt auch die Bestrafung im Flensburger Katalog gravierender aus und so kann die Fahrerlaubnis bei 71 Stundenkilometern und max. drei Monate entzogen werden.

Außerdem kann sogar dann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn Autofahrer in einem Jahr zweimal mit Tempovergehen mit mehr als 26 km/h Aufmerksamkeit erregen. In dieser Angelegenheit ist es dann auch nicht widersprüchlich, wenn jeweilige Verstöße nicht zum Entzug des Führerscheins geführt hätten.

Wann tritt ein Fahrverbot in Kraft?

Falls ein Fahrverbot verhängt wird, bleibt der Führerschein zwar bestehen, aber ist es dem Betroffenen für den Zeitraum des Fahrverbots unzulässig, Fahrzeuge im Verkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbots wird mit dem Bussgeldbescheid rechtskräftig, wohingegen der Lappen nach Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Behörde ausgehändigt werden muss. Mit der Aushändigung des Fahrausweises startet die Verbotsfrist.

Orientierung: Leidtragende können den Zeitraum für den Fristbeginn des Fahrverbotes in einem Zeitabschnitt von vier Monaten selbst bestimmen. Bedingung dafür ist, dass innerhalb von 2 Jahren kein Fahrverbot verhängt wurde. Wer trotz vorhandenem Fahrverbot ein KFZ im Straßenverkehr führt, begeht gemäß §21 StVG eine Straftat. Diese Übertretung wird mit einer Gefängnisstrafe von höchstens einem Jahr oder einer hohen Strafzahlung geahndet.


Ausnahmen beim Fahrverbot

In Sonderfällen kann ein Fahrverbot vermieden werden, wogegen es immer vom jeweiligen Einzelfall abhängt und ob man die geeignete Argumentation bereit hat. Ein passgenaues Modell nach „Schema F“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine höhere Geldstrafe austauschen lässt, gibt es sicherlich nicht.

Im Laufe der Jahre haben sich jedoch einige Sachlagen bewährt, in denen die Vollziehung des Fahrverbots – mit oder ohne Ausgleich durch eine Erhöhung der Geldbuße – revidiert wurde. Zu den Fallgruppen gehört:

- das sogenannte Augenblicksversagen

- die Existenzgefährdung bei Selbstständigen

- der drohende Verlust des Jobs bei abhängig Beschäftigen

- extrem langer Zeitabstand zwischen Vergehen und Richterspruch

- notstandsartige Begebenheiten bei der Tatbegehung

- einzigartige private Gegebenheiten

- besondere Aspekte des Einzelfalls bei der Tatbegehung

- Vorliegen eines vermeidbaren Verbotsirrtums

Verkehrsrowdys sollten sich darauf allerdings nie verlassen, da Gerichte nur in Sonderfällen von dem Fahrverbot absehen. Wer die Gefährdung seiner beruflichen Existenz als Grund angibt, bekommt großteils den Hinweis, daß man zunächst einmal seinen Jahresurlaub verwenden sollte oder alternativ den städtischen Nahverkehr zu nutzen hat. Im Ausnahmefall muss man sich an einen Advokat für Straßenverkehrsrecht wenden. Darüber hinaus kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivunterstützung mildernd auf das Fahrverbot auswirken, sobald der Amtsrichter der Ansicht ist, daß sich der Betroffene künftig im Verkehr vorschriftsmäßig und rücksichtsvoll verhalten wird.

Geblitzt: Was nun?

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, wird finanziell bestraft. Es kommt darauf an, ob Sie nun mit 10 Stundenkilometern zu viel, mit 20 km/h zu schnell oder sogar mit 40 km/h zu schnell auf Reisen waren, wird von dem Flensburger Katalog das Strafmaß geregelt. Doch wie geht es nach dem Blitzen weiter?

Zu flott unterwegs und erwischt: Was kommt jetzt?

Je nachdem, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung ermittelt wurde.

Wurde das Delikt im Rahmen einer amtlichen Überprüfung mit Laserpistole gemessen oder wurde man mittels Videoaufzeichnung aus einem Fahrzeug – großteils außerhalb geschlossener Ortschaften der Fall–geblitzt, wird man sofort gestoppt und auf der Stelle zur Bezahlung eines Bußgeldes gebeten. Wer nicht gleich zahlen möchte oder kann, erhält einen Bußgeldbescheid postalisch zugesandt.

Andernfalls wird zu hohes Tempo durch feste Blitzer bildlich erfasst. Dieserfalls kriegt der Fahrzeughalter im Zeitraum von ein paar Tagen oder Wochen den Bescheid von der Behörde zugestellt.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß, die entsprechend Bußgeldkatalog mit höchstens 35 EU belangt wird, erhält der Fahrzeughalter ein Verwarnungsbescheid zugeschickt. Wer dem Delikt einwilligt und das fällige Bußgeld innerhalb der bestimmten Zeitspanne zahlt, muss keine nachfolgenden Konsequenzen befürchten und die Sache darf als geklärt gesehen werden.

Wenn der Halter das Bussgeld jedoch nicht innerhalb der festgesetzten Zeitdauer bezahlt oder mit dem Vorwurf nicht der gleichen Auffassung ist, dann wird ein Bußgeldverfahren gestartet. An der Höhe des Bußgeldes ändert diese Verfahrensweise aber nichts, wobei allerdings zu beachten ist, daß infolge von Verwaltungskosten der fällige Gesamtbetrag letztlich beträchtlich höher werden kann, als das eigentliche Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.

Geblitzt: wie viel Toleranz wird abgezogen?

Da die Messgenauigkeit ist von Blitzersystem zu Blitzersystem verschiedenartig ausfallen kann, wird vom kontrollierten Wert bei der Geschwindigkeitsermittlung eine Toleranz reduziert, die von der Physikalisch-Technischen-Anstalt des Bundes festgelegt wird Blitzerautomat oder Aufzeichnung festgestellt wurde.

Als Faustregel können sich Fahrzeugführer anschließende Toleranz-Regel einprägen:

Bei festinstallierten Blitz-Kasten-Messgeräten werden 3 km/h bei Fahrgeschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Geschwindigkeitsüberwachungen von über 100 Stundenkilometer werden von der Fahrzeuggeschwindigkeit 3 Prozent Toleranz abgezogen.

Im Unterschied zu Videomessungen aus mobilen KFZs haben feste Blitzer im Prinzip eine kleinere Toleranz, die schon bei jedem Blitzer beachtet ist. Laut fällt der Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsdelikte, die von einem Fahrzeug per Video festgestellt werden, größer aus.

Nach Infos des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Fahrzeuggeschwindigkeiten von unter 100 km/h reduziert werden, wobei es bei größeren Fahrgeschwindigkeiten 4 bis 5 Prozent sind. Häufig und bei äußerst ungenauen Überwachungsmethoden kann der Toleranz-Abzug noch größer sein.

Tacho längst nicht immer äußerst genau

An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass sogar bei aktuellen Autos die Tempoanzeige nie ganz genau funktioniert. So kann die Sichtnahme auf den Tacho für Autofahrer immer nur einen initialen Richtwert geben, wenn man leicht die Toleranz unter die Lupe nehmen möchte. Generell ist es so, dass fast alle Tachos ein höhere Fahrgeschwindigkeit als die konkret gefahrene anzeigen und es nur paar Prozente Abweichung gibt.

Ein Tacho darf dabei auch laut Gesetz zu keiner Zeit weniger zeigen als die gefahrene Fahrzeuggeschwindigkeit, was nebenbei bemerkt von den Fahrzeugentwicklern zusichert wird.

Als Option zum Tachometer kann ein Blick auf das Navi helfen, welches gewöhnlich akkuratere Angaben bietet als auch man somit hinsichtlich Toleranz einen akkurateren Orientierungswert bekommt.

Zu schnell mit Lastkraftwagen und Omnibus

Die StVO sieht für Sattelschlepper und Omnibusse höhere Strafen im Bußgeldkatalog Überschreitung der Geschwindigkeit vor. In geschlossenen Ortschaften dürfen Lastkraftwagen mit einem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen sowie (Kraft-) Busse nicht mehr als 50 km/h fahren. Bei Verstößen von 16 bis 25 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften droht bereits ein Bußgeld im Gesamtbetrag von 80 bis 95 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg.


Bei der geltenden Maximalgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Landstraßen wird nach Gewichtskategorien differenziert. So dürfen kleinere LKWs mit einem ordnungsgemäßem Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen als auch Autobusse höchstens 80 km/h flott fahren, während für schwerlast Lastwagen von mehr als 7500Kg maximal 60 km/h erlaubt sind.

Letzte Höchstgeschwindigkeitsgrenze gilt des Weiteren ebenso für Omnibusse, in denen nicht für jeden Passagier eine Sitzgelegenheit bereitsteht.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrstreifen eindeutig voneinander unterteilt sind, liegt die vorgeschriebene Geschwindigkeit für LKWs mit über 3,5 Tonnen sowie Autobusse ohne Trailer bei 80 km/h. Werden von Bussen gesonderte Erfordernise erfüllt, wie z. B. ein Geschwindigkeitsregler, dann dürfen diese auf besonderen Schnellverkehrsstraßen und Bundesfernstraßen auch 100 Stundenkilometer fahren.

Jedoch genau wie bei Fahrzeugführern halten sich lange nicht sämtliche LKW- bzw. Omnibusfahrer an die Geschwindigkeitsrichtlinien, so dass in den genannten drei Regionen auch mehrfach Geschwindigkeitsübertretungen ermittelt werden. Mit welchen Nachwirkungen (Bußgeld, Punkte, Führerscheinentzug) die Sünder zu rechnen haben, verbildlicht folgender Punktekatalog für die Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze von Lastwagen als auch Autobussen.

Lastwagen / Busse Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsgrenze in einer geschlossenen Ortschaft

Wurde das zulässige Tempo mit dem Lastkraftwagen oder Omnibus überschritten, dann gibt's folgende Bußen

- bis 10 km/h zu viel – innerhalb: 20 EUR

- 11 – 15 km/h zu flott – innerhalb: 30 EUR Verwarnungsgeld

- 16 – 20 km/h zu schnell – innerhalb: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – innerhalb: 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu viel – innerhalb: 140 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu flott – innerhalb: 200 EU Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu schnell – innerhalb: 280 EUR Verwarngeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – innerhalb: 480 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu viel – innerhalb: 680 EUR Verwarngeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Lastkraftwagen / Autobusse Geschwindigkeitsübertretung außerorts

Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit mit dem Lastwagen oder Omnibus übertreten, dann gibt es diese Strafmaßnahmen:

- bis 10 km/h zu viel – außerhalb: 15€

- 11 – 15 km/h zu schnell – außerhalb: 25EURO; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Überschreitungen nach Fahrtantritt – außerhalb: 70 EUR Bussgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu viel – außerhalb: 70€ Verwarnungsgeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu schnell – außerhalb: 80 EUR Verwarngeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu schnell – außerhalb: 95€ Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*

- 31 – 40 km/h zu viel – außerhalb: 160 EUR Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu flott – außerhalb: 240€ Verwarngeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – außerhalb: 440 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – außerhalb: 600€ Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

*Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn es binnen 12 Monaten zu 2 Geschwindigkeitsverstöße mit 26 km/h oder mehr gekommen ist. Als Fristende gilt die Rechtskräftigkeit des Bescheides. (Quelle: Kraftfahrt- Bundesamt (Kba))

LKW mit risikoreichen Waren Geschwindigkeitsübertretung in der Ortschaft

Wurde die zugelassene Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Waren oder Omnibussen mit Passagieren übertreten, dann gibt es nachfolgende Geldstrafen:

- bis 10 km/h zu viel – innerhalb: 35 EU

- 11 – 15 km/h zu schnell – innerhalb: 60€, 1 Punkt; für wenigstens 5 Minuten Dauer oder in zumindest zwei Überschreitungen nach Fahrtantritt: 120 Euro Verwarngeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu flott – innerhalb: 160 EUR Verwarngeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu flott – innerhalb: 200€ Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 26 – 30 km/h zu flott – innerhalb: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu schnell – innerhalb: 360€ Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu flott – innerhalb: 480€ Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu schnell – innerhalb: 600EU Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu flott – innerhalb: 760 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)

Lastwagen mit problematischen Waren Überschreitung der Geschwindigkeit außerorts

Wurde die vorgeschriebene Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder Autobussen mit Fahrgästen nicht eingehalten, dann gibt es folgende Strafen:

- bis 10 km/h zu viel – außerhalb: 30 Euro

- bis 15 km/h zu flott – außerhalb: 35 EU;  für zumindest 5 Minuten Dauer oder in zumindest 2 Verstößen nach Fahrtantritt: 120 EUR Bußgeld, 1 Punkt

- 16 – 20 km/h zu flott – außerhalb: 120 Euro Verwarngeld, 1 Punkt

- 21 – 25 km/h zu viel – außerhalb: 160 € Bußgeld, 1 Punkt

- 26 – 30 km/h zu viel – außerhalb: 240 Euro Verwarnungsgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 31 – 40 km/h zu viel – außerhalb: 320 EU Bussgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

- 41 – 50 km/h zu viel – außerhalb: 400 EUR Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

- 51 – 60 km/h zu viel – außerhalb: 560 Euro Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

- über 60 km/h zu schnell – außerhalb: 680 EUR Bussgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

(Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt)

Zu flott unterwegs: Nachwirkungen für Führerscheinneulinge

Gerade Fahranfänger, welche sich noch in der Probezeit befinden, sollten beachten, dass ihnen bei einem Tempoverstoß eine härtere Geldstrafe droht, als Autofahrern, die ihre Probezeit hinter sich haben.

Mit den für die Probezeit, die zwei Jahre nach Ausstellung der Fahrerlaubnis läuft, drastischere Bußgelder sollen insbesondere junge Fahrer bzw. Fahranfänger zum rücksichtsvollerem Chauffieren angeregt werden, zumal diese in der Summe gesehen häufig katastrophale Auffahrunfälle hervorrufen oder durch zügiges Fahren ins Auge fallen. Fahranfänger, die sich ein schwereres Vergehen (Punktekatalog A) oder 2 weniger tragische Missachtungen (Bußgeldkatalog B) leisten, müssen ein Fahreignungsseminar besuchen und zudem verlängert sich die Probezeit. Jedoch wann blühen Fahrneulingen verkehrspsychologische Maßnahmen im Hinblick auf Geschwindigkeitsübertretungen?

Geschwindigkeitsübertretung: Was Fahranfänger wissen müssen

Zügiges Fahren gehört sowohl zur Gruppe der schwerwiegenden als auch zur Gruppe der weniger gravierenden Verletzungen. Relevant hierbei ist, mit welcher Geschwindigkeitsüberschreitung man geblitzt wurde.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder um mehr als 15 km/h mit einem Lastkraftwagen handelt es sich um ein A-Vergehen und entsprechend muss der Führerscheinneulinge mit Schritten rechnen.

Bei einem Geschwindigkeitsverstoß von weniger als 20 Stundenkilometern mit dem Auto und höchstens 15 km/h mit einem Lastwagen handelt es sich um ein B-Verletzung als auch gemäß muss der Führerscheinneulinge mit keinen Aktionen rechnen.

Im Grunde genommen können Tempoüberschreitungen nur dann zu den besonderen vorgesehenen Maßnahmen für die Probezeit führen, sobald Sie so gravierend sind, dass es zu einem Eintrag im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt im Zentralregister kommt. Das ist stets dann der Umstand, wenn

- eine Straßenverkehrs-Straftat oder

- eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe von zumindest 60€ vorhanden ist.

A-Zuwiderhandlungen: Was sind schwerwiegende Verkehrsverstöße?

Im Bußgeldkatalog A der gravierenden Überschreitungen, von denen schon ein Verstoß zu Probezeit-Maßnahmen führt, gehören Verkehrsstraftaten wie etwa:

- Trunkenheit im Straßenverkehr

- Nötigung (z. B. durch Verwendung der Lichthupe oder zu dichtes Auffahren auf der Fernverkehrsstraße)

- ordnungswidriges Entfernen vom Unfallort

- gefährliches Eingreifen in den Straßenverkehr (zum Beispiel durch verbotene Autorennen)

Auch zählen sogar die meisten Zuwiderhandlungen zu den A-Verstößen wie z. B.:

- Überholen im Überholverbot

- Verstoß einer roten Lichtzeichenanlage

- Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 Stundenkilometer

- Fehler beim Einbiegen oder Bedrohung anderer Straßenverkehrsteilnehmer durch Vorfahrtsverletzungen

B-Überschreitungen: Was sind geringer schwerwiegende Verkehrsübertretungen?

Im Katalog B der weniger dramatischen Vergehen, von denen erst 2 Überschreitungen zu Probezeit-Nachschulung führen, gehören Verkehrsdelikte wie zum Beispiel:

- Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung

- Fahren mit abgefahrenen Pneus

- Geschwindigkeitsübertretung mit weniger als 20 Stundenkilometer

- Beförderung von Kindern ohne Kindersitz

Man sollte sich nicht von der Bezeichnung „weniger schwerwiegend“ täuschen lassen, weil selbst diese Vergehen im Ausnahmefall dramatische Konsequenzen haben können.

Erwischt in der Probezeit: Welche Konzepte greifen?

Wer während der Probezeit durch zu hohes Tempo aufgefallen ist (einmal von mehr als 20 Stundenkilometer bzw. zweimal mit weniger als 20 km/h), den erwarten besondere Probezeit Maßnahmen, wogegen man jedenfalls 3 Stufen differenzieren kann.

Bei der ersten Zuwiderhandlung (einmal A-Übertretung oder zweimal B-Übertretung) wird die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert und ebenso wird die Beteiligung an einem Seminar zum Punkteabbau angeordnet.

Wer nach der Teilnahme am Fahreignungsseminar nochmals durch einen A-Delikt oder zwei B-Fälle auffallend wird , bekommt eine Strafe erlassen. Unter anderem wird dem Kraftfahrer die optionale Teilnahme an einer Nachschulung geraten, die aber nicht obligatorisch ist. Werden noch vor dem Abschluss des Fahreignungsseminars Vergehen begangen, gibt es noch keine dieser Maßnahmen. Stattdessen wird abgewartet, ob sich beim Führerscheinneulinge das Verkehrsverhalten durch die Beteiligung am Seminar zum Punkteabbau verbessert.

Wer nach Ablauf von zwei Monaten nach der Sanktionierung erneut augenfällig wird (einmal A-Nichteinhaltung oder zweimal B-Delikt), bekommt die Fahrerlaubnis konfisziert.

Wer trotz Weisung keine Teilnahmebescheinigung am Fahreignungsseminar vorlegen kann, muss damit rechnen, dass der Führerschein beschlagnahmt wird.

Raserei ausserhalb von Deutschland: Welche Geldstrafen blühen?

Wer mit dem Auto auf Reisen ist, drückt gerne stattlicher auf das Gaspedal.

Jedoch das sollte sich jeder Autofahrer mehrfach überdenken. Nicht ausschließlich, weil die Verkehrsunfallgefahr gesteigert wird , sondern auch, weil ausserhalb der BRD das Verwarngeld-Niveau überwiegend eindeutig höher ausfällt als hier.

Das trifft ebenso auf zu hohes Tempo zu. So reissen sich Fahrer mit einer Verletzung schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse.

Knöllchen für überhöhte Geschwindigkeit oft auffällig teurer

Während der Flensburger Katalog in der Bundesrepublik Deutschland für zu schnelle Fahrzeuggeschwindigkeit mit 20 km/h max. 35 Euro Bussgeld vorsieht, liegen die Sanktionen im Ausland großteils wesentlich höher. Ein paar Musterbeispiele gefällig?

Werfen wir einen Blick in die Schweiz. Hier muss man mindestens 145 EUR bezahlen, sofern man 20 km/h flotter unterwegs ist als zugelassen. Jedoch auch im begehrten Urlaubsland Italien werden Tempoverstöße deutlich strenger sanktioniert als bei uns, werden doch ab 170 Euro aus der Ferienkasse fällig. Wenn man sich im Dunkeln zum Rasen verleiten lässt, fällt das Bussgeld in Italien nochmals um 30 Prozent höher aus.

Europäische Verwarngeld-Spitzenreiter bei Geschwindigkeitsübertretungen sind allerdings wieder einmal die skandinavischen Länder. So werden in Schweden wenigstens 290 EUR, in Norwegen sogar ab 480 EUR Bussgeld fällig. Gemäß ist es ratsam sich immer mit den bedeutendsten länderspezifischen Straßenverkehrsrichtlinien des Ferienlands alltäglich machen.

Flensburger Katalog Tempoüberschreitungen Ausland

Als nächstes sehen Sie die europäische Bußgeldtabelle und eine Zusammenfassung der Bussgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in der EU.

- Belgien Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100 EUR; über 50 km/h zu viel ab 300 Euro

- Bosnien und Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu flott ab 25€; über 50 km/h zu flott ab 200 EU

- Bulgarien Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 25€; über 50 km/h zu schnell ab 120 Euro

- Dänemark Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135€; über 50 km/h zu flott ab 335 Euro

- Die bundesrepublik deutschland Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 35 €; über 50 km/h zu viel ab 240 Euro

- Estland Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 120 Euro; über 50 km/h zu flott ab 800 Euro

- Finnland Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro; über 50 km/h zu viel vierzehn Tagessätze

- Frankreich Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 135 Euro; über 50 km/h zu viel 1.500€

- Griechenland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro; über 50 km/h zu viel ab 350 Euro

- Großbritannien Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 120 Euro; über 50 km/h zu viel bis 2.990 Euro

- Irland Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 80 EUR; über 50 km/h zu flott ab 80€

- Island Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 90 Euro

- Italien Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 170 Euro; über 50 km/h zu flott ab 530 Euro (Mindestbuße tagsüber, zwischen 22-7 Uhr ein Drittel höher)

- Kroatien Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 65 EUR; über 50 km/h zu flott ab 660 Euro

- Lettland Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 10€; über 50 km/h zu schnell ab 110 Euro

- Litauen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10EU; über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro

- Luxemburg Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro; über 50 km/h zu viel ab 145 Euro

- Malta Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 70 EUR; über 50 km/h zu flott ab 70 Euro

- Mazedonien Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 20€; über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro

- Montenegro Verwarngeld: mit 20 km/h zu viel ab 70 EUR; über 50 km/h zu flott ab 150 EUR

- Niederlande Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 160 Euro; über 50 km/h zu viel ab 510 Euro

- Norwegen Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 430 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 940 Euro

- Österreich Verwarngeld: mit 20 km/h zu flott ab 30€; über 50 km/h zu viel bis 2.180 Euro

- Polen Verwarngeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25EURO; über 50 km/h zu viel ab 100€

- Portugal Bußgeld: mit 20 km/h zu viel ab 60 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 120 Euro

- Rumänien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 150€

- Schweden Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 270 Euro; über 50 km/h zu schnell ab 450 Euro

- Schweiz Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 150 EUR; über 50 km/h zu flott ab 60 Tagessätze

- Serbien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 130€

- Slowakei Bussgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50 EUR; über 50 km/h zu flott ab 350 Euro

- Slowenien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu viel ab 50 EUR; über 50 km/h zu viel ab 300 Euro

- Spanien Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 100€; über 50 km/h zu flott ab 600 Euro

- Tschechien Bussgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 200 Euro

- Türkei Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 55 EUR; über 50 km/h zu flott ab 75 EUR

- Ungarn Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu schnell bis 100 EUR; über 50 km/h zu schnell ab 190 EUR

- Zypern Verwarnungsgeld: mit 20 km/h zu flott ab 35 EU; über 50 km/h zu flott ab 85 Euro

(Quelle: ADAC, Stand 03.2013)

Fahrzeuggeschwindigkeiten: Wie schnell darf man ausserhalb der BRD fahren?

Während auf deutschen Bundesfernstraßen auf den meisten Teilbereichen keine Höchstgeschwindigkeit auferlegt ist, sieht es auf dem Rest des Kontinents aber völlig anders aus  als auch gleichermaßen wie beim Flensburger Katalog Tempoüberschreitungen überwiegen auch hier drakonischere Regulierungen.

In Norwegen gilt mit kleiner Ausnahme auf Autobahnen eine Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h, obgleich die Ausschilderung in Schweden höchstens 110 oder 120 km/h erlauben. Der Vergleich visualisiert, dass die Maximalgeschwindigkeit für Pkw auf der Schnellstrasse in den häufigsten Staaten (beispielsweise Belgien, Niederlande, Portugal, Alpenrepublik, Spanien, Türkei) bei 120 km/h liegt, etliche andere Nationen gestatten dagegen auch eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Führerscheinneulinge, die noch in der Probezeit sind und gemäß bisher keine zwei Jahre Fahrpraxis haben, sollten sich besonders in Frankreich zurückhalten. Denn dort dürfen Fahranfänger auf Bundesstrassen höchsten 110 Stundenkilometer fahren.

Auf Überlandstraßen gilt konträr dazu in vielen Ländern eine Maximalgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während in der Ortschaft ein Tempo von 50 km/h nahezu Referenz ist.

Bußgeld: flott zahlen kann Vergünstigungen bringen

Wer unabhängig von aller Sicherheitsmaßnahmen doch einmal ausserhalb der BRD beim viel zu hohen Fahren geblitzt als auch geblitzt wurde, kann bei sofortiger Zahlung vor Ort oder zeitnaher Bezahlung einen Rabatt auf die Geldstrafe erhalten.

Ein gutes Vorzeigebeispiel ist Italien, wo man nur die Mindestbuße bezahlen muss, wenn innerhalb 60 Tagen gezahlt wird. In Frankreich gibt es dagegen einen Preisnachlass auf die Strafmaßnahme, wenn man diese im Zeitraum von 15 Tagen entrichtet. Spanien als auch Griechenland bescheren schnellzahlenden Verkehrsrowdys die größtmöglichen ‚Sparmöglichkeiten‘ in Aussicht. So gibt es 50 Prozent Abschlag, falls man in 10 Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Königreich Spanien) sein Bussgeld bezahlt.

Statistik: Zusammenstöße durch Rasen

Zügiges Autofahren stellt die gängigste Ordnungswidrigkeit dar. Das betrifft sowohl männliche genau so wie weibliche Autolenker, wobei Männer doch beinahe viermal so viele Delikte machen wie Frauen. Das bescheinigen auch die Zahlen sowie Auswertungen vom Kraftfahrt- Bundesamt (KBA).

- Häufigste Übertretung Männer: Geschwindigkeitsübertretung (2.277.000 Verstöße)

- Häufigste Ordnungswidrigkeit Frauen: Überschreitung Der Geschwindigkeit (627.00 Fälle)

Doch sogar wenn für alle Pkw-Fahrer das Geschwindigkeitslimit innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften ein Dorn im Hauptaugenmerk ist als auch eine störende Angelegenheit darstellt, gibt es gleich mehrere gute Gründe, warum eine begrenzte Geschwindigkeitsobergrenze sinnvoll ist.

Hohes tempo ist eine der häufigsten Unfallgründe. So wurde nur im Jahr 2012 bei allen verunglückten Autofahrern in 37 Prozent der Vergehen Eine zu schnelle Fahrgeschwindigkeit als Unfallursache erfasst.

Noch augenfällig übler sieht es auf den Fernverkehrsstraßen aus, wo annähernd jeder zweite Straßenverkehrstote auf Geschwindigkeitsüberschreitung zurückzuführen ist. Aber auch beim Blick auf die Unfallstatistik ohne Todesfolge ist deutlich, daß eine Nichteinhaltung der höchstzulässige Geschwindigkeit im Regelfall die Ursache für Auffahrunfälle ist. So waren im Jahr 2012 von insgesamt 362.993 Fahrzeugführern fast 50.000 durch zu schnelle Fahrzeuggeschwindigkeit verstorben. Erfreulich dabei ist, daß Im Vergleichsjahr 2009 die Zahl gesunken ist. Damals waren es noch etwa 56.000.

Allein diese Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes zeigen auf, daß überhöhte Geschwindigkeit bzw. Geschwindigkeitsverstöße der Auslöser Nr. 1 für Übertretungen von Bewohner bei Autounfällen im Jahr 2012 sind. Laut hervorgebracht sich sogar der Sinn plus Daseinsberechtigung eines Geschwindigkeitsbeschränkungen.

Wie aus restlichen Berichten zur „Unfalldynamik auf deutschen Verkehrsadern“ klar wird, ist vorrangig bei jüngeren Verkehrsteilnehmern zwischen 18 als auch 24 Jahren die Unfallgefahr mehr als doppelt so hoch wie in allen Alterskategorien. Wobei auch hier die erhöhte Fahrgeschwindigkeit die Hauptunfallauslöser ist.

Diesen Artikel haben wir am 09.09.2010 in unseren Katalog aufgenommen.
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