zurück zur letzten Seite
119,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

Das neue Typ GT-130Xi von Whistler ist nunmehr in der Bundesrepublik Deutschland verfügbar und erlaubt hohe Empfindlichkeiten bei einem perfekten Preis/Leistungsverhältnis.
   drucken
Lieferzeit: 1-2 Tage
Art.Nr.: 145
Hersteller:Whistler
Gewicht: 0.600 Kg.
GTIN/EAN: 052303405808

Whistler GT-130Xi Radarwarner

Whistler bietet effektive Radarwarnsysteme und erfreut wählerische Autofahrer mit günstigen Preisen. Das neue Radarwarngerät GT-130Xi International von Whistler ist besonders gut für den Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich und  der Schweiz geeignet, bietet darüber hinaus hervorragende Europa Empfindlichkeiten, bei einem sagenhaften Preis. Der GT-130Xi International ist speziell gegen portable Radarfallen entworfen und besitzt alle Eckdaten, welche für eine einwandfreie Nutzung in der ganzen EU vonnöten sind. Mit getunter Firmware, in Verknüpfung mit den feinfühligen Sensoren, bietet  der Whistler GT130Xi extraschnelle Reaktionszeiten vor häufigen KA-Band Radarkontrollen, wie z.B. Multanova 6F und 34,36GHz Sendefrequenz.

Die innovative Ka-Schmalbandabtastung wurde von Whistler eigens für europäische Radarsysteme konstruiert und adaptiert. Schnelle Reaktionszeiten gegen weit verbreitete Ka-Band Radarmessungen sind das Endergebnis. Neben einer schlagkräftigen Radarempfindlichkeit detektiert der Whistler GT 130 Xi auch Traffipatrol XR, Riegel, Jenoptik, Laveg, Truespeed uvw. Laserkontrollen mit einer Rundum Abdeckung. Die Vorwarnzeiten können zwischen Autobahn und 3 Stadtverkehrmodes  gesondert abgestimmt werden. Whistler hat den kompakten GT130Xi mit technischen Besonderheiten bestückt, welche bis jetzt nur in kostspieligen Radarfallenwarngeräten ausfindig zu machen waren. Ortet der GT-130Xi zeitgleich viele Radar Frequenzbänder, filtert die neueste Alert-Priority jede Signalquelle und meldet dem Kraftfahrer nur das bedeutendste Radarsignal. Seine neuentwickelte Alert-Priority Abtastung des Frequenzbands ist zur Filtrierung von Fehlmeldungen abgestimmt und ermöglicht ein minimum an Fehlalarmen.

Das helle Display ist dimmbar und bietet bei jeder Tageszeit Information über das entdeckte Frequenzband. Die Displayanzeige kann nach persönlichem Wunsch frei festgelegt werden, und unterstützt ebenfalls einen unaufdringlichen Dim/Dark Betrieb für Nachtfahrten. Aufgespürte Radarfrequenzen werden mit charakteristischen Audiomeldungen gemeldet, wobei die Signalstärke der Messtelle in drei Stufen angezeigt wird. Eine schnelle Bestimmung der Gefahr kann ohne Blick auf die Gerätschaft, bereits per Tonmeldung erfolgen. Die Warnmeldungen werden mit der Auto-Quiet Funktion autonom in der Lautstärke unterdrückt, wogegen die Displayanzeige weiterhin aktiviert bleibt. Gegen VG-2 Radarfallen Warner Detektoren bleibt der Whistler GT-130Xi zu 100% unsichtbar und kann durch elektronische Gerätschaften nicht entdeckt werden.

Der fortschrittlichste EU Radarwaner von dem Traditionshersteller Whistler bietet viele Extras und ein top Preis/Leistungsverhältnis.

Besonderheiten
- Radarwarner ist speziell für Einsatz in Europa
- effiziente Ortung mobiler Radarstationen und Lasermessungen
- 360° Lasererfassung (rundum)
- GATSO Ortung (beweglich+fest)
- Europa Ka-Schmalband Abtastung
- bestechende Langstreckenwarnungen
- sehr kleines Design
- kinderleichte Einstellung
- effiziente Fehlalarmreduktion
- individuelle Einstellmöglichkeiten
- Frequenzbänder zu- oder abschaltbar
- 3x Stadt + 1x Autobahn Modus
- Ausgabe der Signalstärke
- digitale Audiomeldung bei Gefahr
- LED Anzeige mit dimmbaren Nachtmodus
- Stromversorgung über 12V Zigarettenanzünder
- Langzeitspeicherung ihrer Konfigurationen
- fixe Montage über Saugnapfhalterung
- Automatischer Selbsttest
- nicht detektierbar durch Radarwarner-Detektoren

Technische Daten
Radarerkennung
- X Band: 10,50GHz - 10,550Ghz
- K Band: 24,05Ghz - 24,250GHz
- Ka Breitband: 34,4Ghz - 36,0GHz
- Ka Schmalband Europa: 34.00Ghz
- Ka Schmalband Europa: 34.30Ghz

Lasererkennung
- 800nm-1000nm Wellenlänge

Lasermessungen
- Traffipatrol XR
- Riegl
- Jenoptik
- Laveg
- Truspeed
- LTI 20-20 Laser
- Ultra Lyte Laser
- ProLaser
- ProLaser III

Abmessungen
- 10 x 7,5 x 3 cm

Lieferumfang
- Whistler GT-130Xi EU Radarwarner
- Saugnapfhalterung
- Kletthalterung
- 12V Zigarettenanschluss
- Bedienungshandbuch (englisch)

Whistler GT130Xi Radarwarngerät

Wir möchten Sie vor dem Kauf ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Besitz und/oder der Betrieb eines Whistler Radarwarners in Ihrem Land nicht zulässig sein kann. Bitte informieren Sie sich vor dem Erwerb oder vor Einsatz des Gerätes im Rahmen einer Auslandsreise zur aktuell geltenden Rechtslage.

 

 

Bußgeldrechner

Sie waren zu schnell unterwegs und sind geblitzt worden? Bestimmen Sie online mit welcher Strafmaßnahme Sie rechnen müssen. Mit dem aktuellen Bußgeldrechner (Quelle: www.bussgeldrechner.org) können Sie mit nur wenigen Klicks mögliche Punkte in Flensburg und Bußgelder berechnen und sehen, ob Ihnen womöglich ein Fahrverbot droht. Hinweis: Bitte beachten Sie, daß der Bussgeldrechner nur den Regelsatz berechnet. Besondere Bedingungen wie Voreintragungen bleiben unbeachtet. Hierzu erhalten Bestandskunden von unseren Partner-Juristen einen schnellen Support und besondere Rabatte.

Ratgeber bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

 

 


Autofahrer aus Deutschland nehmen es mit dem Geschwindigkeitsniveau oftmals nicht allzu genau und Schnelles Fahren kann sozusagen schon als Volkssport erklärt werden. Denn es gibt keine andere Übertretung, welche so häufig für ein Bußgeld oder ein Fahrverbot zuständig ist, wie die Geschwindigkeitsüberschreitung und so prasselt es rund um die Uhr Geldbußen, Punkte oder Fahrverbote.

Doch ein Vergehen gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung ist keine Bagatelle und kann sehr teuer werden.

Aber mit welchen Bestrafungen müssen Straßenverkehrssünder rechnen? Wann droht ein Fahrverbot? Gibt es Differenzen zwischen der Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und einer auf der Autobahn? Und was ist insbesondere für Führerscheinneulinge entscheidend, die 20, 10 oder 5 km/h zu flott am Fahren sind und geblitzt wurden? Unser Ratgeber zum Thema Tempoübertretung bietet viele essentielle Informationen und Antworten. 

Welche Höchstgeschwindigkeitsobergrenze gilt ausserhalb von Ortschaften?

Die erlaubte Geschwindigkeit außerorts beträgt Tempo 100. Der Flensburger Katalog unterscheidet eine Geschwindigkeitsüberschreitung ausserhalb der Ortschaft und eine Überschreitung innerorts. Doch welche Fahrgeschwindigkeit ist außerorts überhaupt gestattet?

Die höchstzulässige Geschwindigkeit außerorts liegt entsprechend § 3 Absatz 3 Ziffer 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) bei 100 Stundenkilometern (für Kraftfahrzeuge bis 3500 Kg), des Weiteren gilt für Kfz-Lenker auf Autobahnen eine Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern.

In diesem Fall handelt es sich, wenn nicht durch Verkehrszeichen anders reguliert, um eine erlaubte maximale Fahrgeschwindigkeit, also keine fest definierte Geschwindigkeitsbegrenzung. Stehen hier aber Verkehrsschilder, welche eine maximale Höchstgeschwindigkeit anweisen, so ist diese verbindlich, die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit ist aufgehoben. Doch viele Kraftfahrer halten sich kein Stück an die Geschwindigkeitsrichtlinien, deshalb werden diese oftmals geblitzt – außerorts wie innerhalb geschlossener Ortschaften.

Wer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften bis zu 20 km/h zu schnell unterwegs ist und erwischt wurde, muss für den Verstoß gemäß Flensburger Katalog zwischen 10 Euro und 30 Euro Strafe zahlen. Wer noch schneller fährt, muss mit deutlich höheren Geldstrafen sowie mit Punkten in Flensburg rechnen.

Wird ein Autofahrer außerorts mit 41 km/h über der erlaubten Fahrgeschwindigkeit und mehr geblitzt, blüht ihm obendrein ein Fahrverbot. In unserer Bußgeldtabelle sehen Sie die jeweils zu erwartenden Verwarnungen (Ausgaben, Punkte, Fahrverbote) die der Bußgeldkatalog bei Missachtung der Höchstgeschwindigkeit außerorts vorschreibt. 

Welche Höchstgeschwindigkeit gilt innerorts?

Wer innerorts geblitzt wird, weil er zu schnell gefahren ist, muss im Gegensatz zu einem Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaft laut Bußgeldrechner mit drastischeren Strafgeldern rechnen.

Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass in der Ortschaft ein anderes Gefahrenpotential gegeben ist, als außerorts. § 3 Absatz 3 Ziffer 2 StVO schreibt innerorts eine zulässige Geschwindigkeit für PKW, Motorrad und alle sonstigen Kraftfahrzeuge von 50 km/h vor. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts kann sehr kostspielig werden, wohingegen für Verkehrssünder, die bis zu 20 km/h zu schnell fahren, Geldstrafen zwischen 15 und 35 € zusammenkommen. Punkte oder sogar ein Fahrverbot wegen marginaler Geschwindigkeitsüberschreitung sieht der Punktekatalog bei diesen Fällen noch nicht vor.

Doch wird die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h und mehr übertreten, werden die Verwarnungsgelder bedeutend höher, ebenso drohen Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Ab 31 km/h zu schnell innerorts kommt dann zu guter letzt das Fahrverbot, welches wenigstens für einen Monat festgelegt wird. Der Bußgeldtabelle können Sie die jeweiligen Strafmaßnahmen (Aufwendungen, Punkte, Fahrverbot) aus dem Punktekatalog für die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsobergrenze in der Ortschaft entnehmen.

Zu schnell gefahren und geblitzt? Innerhalb geschlossener Ortschaft wie außerorts werden durch festinstallierte (stationäre) Blitzer die entsprechenden Sanktionen für einen Geschwindigkeitsverstoß ermittelt und geahndet – wie auch durch mobile Verkehrsüberwachungen per Lasermessung. 

Geschwindigkeitsüberschreitung bei speziellen Situationen im Straßenverkehr

Der Punktekatalog sieht für Geschwindigkeitsübertretungen aber noch weiterführende Sanktionen vor, welche sich auf besondere Verkehrssituationen beziehen. Wer zum Beispiel an gemeldeten Gefahrenstellen wie Bahnübergängen, Straßenverkehrskreuzungen oder auch bei schlechter Sicht zu schnell unterwegs ist, sollte mit einem empfindlicheren Verwarnungsgeld, wegen zu hoher Geschwindigkeit rechnen. In den genannten Beispielen wären es nach der aktuellen Bußgeldtabelle 100 EUR sowie 1 Punkt im Flensburger Zentralregister.

Ebenso kostspielig wird es, falls ein Kraftfahrer durch überhöhte Geschwindigkeit in der unmittelbaren Nähe von Kleinkindern, Rentnern oder schutzbedürftigen Menschen, ihre Gesundheit einem Unfallrisiko aussetzt. Dann blühen als Strafe gemäß Bußgeldkatalog 80 Euro und 1 Punkt. Aber auch, wer mit Schneeketten zu schnell fährt und die zulässigen 50 km/h um 10 km/h übertritt, erhält laut Bussgeldrechner ein Verwarngeld von summa summarum 15 bis 20 EUR aufgedrückt. Mit Schneeketten dürfen Sie im Übrigen weder innerorts noch außerhalb geschlossener Ortschaft schneller fahren als 50 km/h (§ 3 Absatz 4 StVO).

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung über 60 km/h droht eine Geldstrafe zwischen 600 bis 680 EUR und ebenso gibt es 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot obendrein. Um nicht geblitzt zu werden – in der Ortschaft oder außerorts – und keine Praxiserfahrung mit dem Punktekatalog oder Bussgeldrechner zu machen, rüsten sich zahlreiche Fahrer mit einem entsprechenden Radarfallen Warnergerät aus, was aber ebenfalls nicht gestattet ist und ein Knöllchen sogar ohne Geschwindigkeitsübertretung mit sich bringt. Unsere Bußgeldtabelle zeigt häufige Geschwindigkeitsübertretungen und zeigt die entsprechenden Strafmaßnahmen (Ausgaben, Punkte, Fahrverbot). 

Geschwindigkeit: Regelungen durch die StVO

Schnelles fahren, egal ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften, gilt nach Meldungen des Statistischen Bundesamts zu den häufigsten Unfallursachen. Zudem sind Tempoverstöße auch der häufigste Verstoß gegen das Verkehrsrecht – was nicht letztendlich nur den flächendeckenden Geschwindigkeitsmessungen zu verdanken ist. Umso schockierender ist es, dass viele Fahrzeuglenker oft gar nicht genau wissen, welche Geschwindigkeitsgrenzen zulässig sind, sofern dem Fahrer nicht alle 10 Meter ein Verkehrszeichen niach auf das Limit hinweist.

Um seine Grundkenntnisse zu den Höchstgeschwindigkeitslimits zu steigern, finden Sie im weiteren Verlauf den § 3 Straßenverkehrsordnung, der alle Verordnungen zur Geschwindigkeit enthält. Folglich gilt:

(1) Wer ein Vehikel führt, darf nur so schnell fahren, solange das Fahrzeug jederzeit beherrscht wird. Die Fahrgeschwindigkeit ist insbesondere den Strecken-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterbedingungen wie auch den individuellen Kompetenzen und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebelschleier, Glätte oder Niederschlag nicht mal 50 m, dürfe nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, daß innerhalb der sichtbaren Wegstrecke gestoppt werden kann. Auf Verkehrsstreifen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende PKWs in Gefahr gebracht werden könnten, muss aber so langsam gefahren werden, daß wenigstens innerhalb der Hälfte der ersichtlichen Strecke gehalten werden kann.

(2) Ohne stichhaltigen Grund dürfen Pkws nicht derart langsam fahren, daß sie den Verkehrsdurchfluss blockieren.

(2a) Wer ein Kraftfahrzeug führt, muss sich besonders bei Kindern, schutzbedürftigen und alten Menschen, vor allem durch Verringerung der Geschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, derart verhalten, daß eine Unfallgefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

(3) Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter idealen Wetterbedingungen

1. innerorts für alle Automobile 50 km/h,
2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für
aa) Kraftfahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht über 3500 bis 7500 kg, ausgenommen Personenkraftwagen,
bb) PKWs mit Anhänger,
cc) LKWs und Wohnmobile jeweils bis zu einem erlaubten Gesamtgewicht von 3500 kg mit Anhänger sowie
dd) Omnibusse, auch mit Gepäckanhänger, 80 km/h,

aa) Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht über 7500 kg,
bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zugelassenen Gesamtmasse von 3500 kg, sowie

cc) Kraftomnibusse mit Passagieren, für die keine Sitze mehr bereit stehen, 60 km/h,
c) für Automobile sowie für andere Fahrzeuge mit einem zugelassenen Gesamtgewicht bis 3500 kg 100 km/h.

Diese Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nicht auf Schnellstrassen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Strecken mit Fahrbahnstreifen für eine Fahrtrichtung, welche durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Maßnahmen unterteilt ist. Sie gilt außerdem nicht auf Verkehrswegen, die zumindest 2 durch Fahrbahnbegrenzung (Verkehrsschild 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) gekennzeichnete Fahrbahnstreifen für jede Fahrtrichtung haben.

(4) Die höchstzulässige Geschwindigkeit beträgt für Kraftfahrzeuge mit Schneeketten selbsz bei günstigsten Bedingungen 50 km/h.“ (§ 3 StVO

Zu schnell gefahren: Wann kommt es zum Fahrverbot?

Wer geblitzt wurde und erheblich zu schnell gefahren ist, bekommt Angst um seinen Führerschein. Doch ab wann gibt's für Geschwindigkeitssünder ein Fahrverbot? Und wie lange ist der Führerschein bei welcher Geschwindigkeitssünde innerorts oder außerhalb der Ortschaft weg? Der Flensburger Katalog sieht bei der Geschwindigkeitsübertretung eindeutige Regulierungen vor und deshalb wird bei folgenden Verstößen ein Fahrverbot verhängt:

- 1 Monat Fahrverbot ab 31 km/h innerhalb bzw. ab 41 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft plus Verwarngeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei
- 2 Monate Fahrverbot ab 51 km/h innerhalb bzw. ab 61 km/h außerhalb geschlossener Ortschaft zuzüglich Verwarnungsgeld und Punkte in Flensburg
- 3 Monate Fahrverbot ab 61 km/h innerhalb bzw. mehr als 70 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften sowie Verwarngeld und Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister

Im Folgenden finden Sie noch andere Sanktionsmaßnahmen aus dem Punktekatalog

Fahrverbot: Innerorts zu schnell gefahren

Ein Fahrzeugführer muss schon verhältnismäßig schnell in geschlossenen Ortschaften fahren, damit er seinen Führerschein einem Risiko aussetzt und ein Fahrverbot auferlegt bekommt. Denn erst wer mit 31 km/h zu schnell gefahren ist, bekommt laut Bußgeld Rechner den Führerschein für einen Monat entzogen. Das wären also in einem Tempo-50-Zone üppige 81 km/h.

Des weiteren gibt es ein Verwarnungsgeld von 160 EUR wie auch 2 Punkte. Auch ist ein Kfz-Fahrer seinen Führerschein für einen Monat los, wenn er mit 41 bis 50 km/h zu schnell war. In diesem Fall sieht die Bußgeld-Tabelle zuzüglich 200 Euro Verwarngeld und 2 Punkte vor. Wer das zulässige Tempo um 51 bis 60 km/h überschreitet und geblitzt wird, muss 2 Monate Fahrverbot auf der Rechnung haben, ab 61 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung gibt's 3 Monate Fahrverbot. Dazu kommen noch jeweils drakonische Geldstrafen ebenso wie Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister hinzu. Folgende Übersicht zeigt noch einmal, wann bei Geschwindigkeitsverstößen innerorts ein Fahrverbot ausgesprochen wird, und wie teuer es ausfällt:

- mit 31 bis 40 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 160 € Bußgeld, 2 Punkte
- mit 41 bis 50 km/h zu schnell geblitzt: 1 Monat Fahrverbot, 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte
- mit 51 bis 60 km/h zu schnell geblitzt: 2 Monate Fahrverbot, 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte
- mit 61 bis 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 480 EUR Bußgeld, 2 Punkte
- mit über 70 km/h zu schnell geblitzt: 3 Monate Fahrverbot, 680 EUR Bußgeld, 2 Punkte 

Fahrverbot: Außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren

Der Blick in den aktuellen Punktekatalog zur Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts zeigt, daß die Fahrerlaubnis ab einem Geschwindigkeitsdelikt von 41 Stundenkilometern und mehr sichergestellt wird. Ebenso wie bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts werden auch in dieser Bußgeld-Tabelle mit zunehmender Geschwindigkeit die Verwarnungen drastischer.

Wer mit 41 bis 50 km/h zu schnell unterwegs ist, muss sich für 1 Monat von seinem Führerschein trennen, hinzu kommt noch ein Bußgeld von summa summarum 160 EUR mit 2 Punkten. Auch wer mit 51 bis 60 km/h zu schnell in der Gegend unterwegs ist und geblitzt wird, bekommt nach Punktekatalog ein Fahrverbot in Höhe von 1 Monat wie auch 240 EUR Strafe sowie 2 Punkte.

2 Monate muss ein Kraftfahrer dagegen auf die Fahrerlaubnis warten, wenn er mit 61 bis 70 Sachen zu schnell geblitzt wurde. Bei über 70 km/h gibt es ein Fahrverbot für 3 Monate. Für die zwei letzten Fälle kommt naturgemäß noch ein kostspieliges Verwarngeld sowie Punkte hinzu. Folgende Übersicht veranschaulicht, wann und für welche Zeiträume bei Geschwindigkeitsdelikten außerorts ein Fahrverbot veranlangt wird:

- mit 41 bis 50 Stundenkilometern zu schnell geblitzt worden: 1 Monat Fahrverbot, 160 EUR Bußgeld, 2 Punkte
- mit 51 bis 60 Stundenkilometern zu schnell geblitzt worden: 1 Monat Fahrverbot, 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte
- mit 61 bis 70 Stundenkilometern zu schnell geblitzt worden: 2 Monate Fahrverbot, 440 EUR Bußgeld, 2 Punkte
- mit über 70 Stundenkilometern zu schnell geblitzt worden: 3 Monate Fahrverbot, 600 EUR Bußgeld, 2 Punkte 

Spezialfall: Geschwindigkeitsübertretung bei schlechten Sichtverhältnissen

Die Straßenverkehrsordnung schreibt bei ungünstigen Sichtverhältnissen aufgrund widriger Wetterlagen wie Nebel, Niederschlag oder Schnee eine Geschwindigkeits­anpassung vor, um die Straßenverkehrssicherheit nicht zusätzlich zu gefährden. Demgemäß liegt dann die erlaubte Geschwindigkeit bei Tempo 50.

Wer trotz reduzierter Sichtweite zu schnell fährt und dabei kontrolliert oder sogar geblitzt wird, muss neben einem Verwarnungsgeld und Punkten auch auf ein Fahrverbot eingestellt sein. So wird der Führerschein für einen Monat beschlagnahmt, wenn trotz schlechter Sicht- und/oder Straßenbedingungen

- die Geschwindigkeitsübertretung innerorts bei 31 bis 40 km/h lag
- die Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts bei 41 bis 50 km/h lag

Mit zunehmendem Tempo fallen genauso die Strafen im Flensburger Katalog drastischer aus und deshalb kann die Fahrerlaubnis bei 71 km/h und mehr bis zu 3 Monate entzogen werden. Auch kann selbst dann ein Fahrverbot ausgesprochen werden, wenn Fahrer während eines Jahres zweimal mit Geschwindigkeitsübertretungen mit mehr als 26 km/h augenfällig sind. Unter diesem Bedingungen gelten Fahrer als Wiederholungstäter, es spielt in diesem Fall auch keine Rolle, dass die einzelnen Verstöße selbst nicht zum Fahrverbot geführt hätten. 

Wann tritt das Fahrverbot in Kraft?

Wird ein Fahrverbot ausgesprochen, bleibt die Fahrerlaubnis zwar existent, aber es ist dem Betroffenen für die Zeit des Fahrverbotes nicht erlaubt, Fahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Wirksamkeit des Fahrverbots wird bei Fahrzeuglenkern, die in den vorangengenen zwei Jahren bereits ein Fahrverbot erfüllen mussten, gemeinsam mit dem Bussgeldbescheid rechtskräftig. Die Lenkberechtigung muss mit Wirksamkeit für die Dauer des Fahrverbots bei der Ordnungsbehörde abgegeben werden. Mit der Aushändigung des Führerscheins beginnt die Verbotsfrist, um Fahrzeuge im Verkehr zu führen.

Tipp: Betroffene können den Zeitpunkt für den Fristbeginn des Fahrverbots in einem Zeitraum von vier Monaten selbst aussuchen. Grundvoraussetzung dafür ist, daß in 2 Jahren kein Fahrverbot angeordnet wurde. Dann gelten sie für die Behörden lediglich als Ersttäter. Wer trotz Fahrverbot ein Fahrzeug im Straßenverkehr lenkt, begeht nach §21 StVG ein Verstoß. Dieser Verstoß wird mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder einer besonders hohen Geldstrafe belangt.

In Ausnahmen kann von einem Fahrverbot abgesehen werden, wohingegen es immer vom dazugehörenden Einzelfall abhängt und ob die Argumentation vorurteilsfrei nachvollziehbar ist. Ein „Rezept“, mit dem sich das Fahrverbot gegen eine größere Geldbuße umtauschen lässt, gibt's natürlich nicht. Über die Jahre haben sich aber dessen ungeachtet unterschiedliche Fälle ergeben, in denen die Vollziehung des Fahrverbotes – mit oder ohne Ausgleich durch eine Vergrößerung der Strafe – zurückgezogen wurde. Zu den Fällen gehören:

- das sogenannte Augenblicksversagen
- die Existenzgefährdung bei Selbstständigen
- der drohende Verlust der Arbeitsstelle bei Angestellten
- extrem lange Verzögerung zwischen Verstoß und Schuldigsprechung
- notstandsartige Begebenheiten bei der Tatbegehung - spezielle persönliche Faktoren
- besondere Umstände des Falls bei der Tatbegehung
- Vorliegen eines abwendbaren Verbotsirrtums

Temposünder sollten sich darauf aber ganz und gar nicht verlassen, dass eine dieser Begründungen auch praktisch zur Aufhebung des Urteils führt, da Strafgerichte nur in Ausnahmen vom Fahrverbot absehen. Wer die Bedrohung seines beruflichen Daseins als Begründung angibt, bekommt formal den Tipp, dass zunächst einmal der Jahresurlaub benutzt werden kann, oder alternativ öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden können.

Im Einzelfall können sich Leidtragende an einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wenden. Zudem kann sich auch eine verkehrspsychologische Intensivberatung positiv auf das verhängte Fahrverbot einwirken, wenn der Strafrichter der Auffassung ist, dass sich der Betroffene zukünftig im Verkehr vorschriftsgemäß und zurückhaltend verhalten wird.

Geblitzt: Was nun? 

Wer zu schnell gefahren ist und geblitzt wurde, wird finanziell zur Verantwortung gezogen. Es hängt davon ab, ob Sie nun mit 10 km/h, mit 20 km/h oder gar mit 40 km/h zu schnell unterwegs waren, und wird vom Punktekatalog eine entsprechende Strafe vorgegeben. Aber wie geht's nach dem Blitzen weiter? 

Zu schnell gefahren und geblitzt: Was kommt jetzt?

Je nachdem, mit welcher Methode die Geschwindigkeitsüberschreitung erfasst wurde: Wurde das Fehlverhalten im Rahmen einer behördlichen Verkehrskontrolle mit Laser gemessen oder durch Videoaufzeichnung aus einem Automobil heraus – vornehmlich auf Autobahnen der Fall – wird der Fahrer unmittelbar danach angehalten und auf der Stelle über die Sanktionen instruiert. Ein Bußgeld (bis 55 EUR) können die Fahrzeugführer häufig auch vor Ort begleichen.

Über das Bußgeld werden sie schriftlich informiert . Wer nach einer Strafmaßnahme nicht unmittelbar zahlen will oder kann, erhält ein Verwarngeld auf dem Postweg zugesendet. Dann kommen aber genauso wie beim Verwarnungsgeld, zusätzliche Abgaben und Auslagen zu den Kosten für die Geschwindigkeitsübertretung hinzu. Anderweitig wird Rasen durch stationäre Blitzer auf Film aufgezeichnet. Hierbei bekommt der Fahrzeughalter in paar Tagen oder Wochen den Bußgeldbescheid von den Amtsstellen.

Bei einem Geschwindigkeitsdelikt, das laut Punktekatalog mit höchstens 55 Euro sanktioniert wird, bekommt der Halter häufig erst einmal einen Verwarnungsbogen zugeschickt. Wer dem Verstoß zustimmt und das fällige Verwarnungsgeld während der festgelegten Frist bezahlt, muss keine weiteren Folgen befürchten und das Problem darf als geklärt gesehen werden.

Wenn der Fahrzeughalter das Bußgeld jedoch nicht im Zuge der vorgeschriebenen Frist bezahlt, oder mit dem Vorwurf nicht gleicher Meinung ist, dann wird als nächstes ein Gerichtsverfahren eröffnet. An der Höhe der Buße ändert diese Vorgehen aber nichts, wohingegen aber zu bedenken ist, daß wegen den Verwaltungskosten die Strafe schlussendlich bedeutend höher sein kann, als das eigentliche Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung.

Liegt die laut Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsüberschreitung zu vollstreckende Sanktion bei mindestens 55 EUR, so erfolgt die automatisierte Eröffnung des Bußgeldverfahrens. Dem Beschuldigten wird als nächstes ein Anhörungsbogen per Post zugesandt, in dem er sich zur Beschuldigung aussprechen kann. 

Geblitzt: Wie viel Toleranz wird abgezogen?

Da die Messgenauigkeit von Kontrollgerät zu Kontrollgerät anders sein kann, wird vom ermittelten Wert bei der Geschwindigkeitsermittlung eine Toleranz abgezogen, die von der Physikalisch-Technischen Anstalt des Bundes festgelegt wird –es spielt keine Rolle, ob der Geschwindigkeitsverstoß durch Laser, einen Starenkasten oder ein mobiles Videofahrzeug ermittelt wurde.

Als Daumenregel können sich Kraftfahrer folgende Toleranz-Regelung einprägen: Bei ortsfesten Blitzer-Automaten werden 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h abgezogen. Bei Messungen von über 100 km/h werden von der Geschwindigkeit 3 % als Toleranz abgezogen.

Im Gegensatz zu Videoaufnahmen aus fahrenden PKWs haben fest installierte Blitzer grundsätzlich eine kleinere Toleranz . Folglich fällt der Toleranzabzug bei einer Geschwindigkeitsübertretung, die von einem Videofahrzeug dokumentiert wird, in der Regel höher aus.

Nach Stellungnahmen des ADAC können 4 bis 5 km/h bei Geschwindigkeiten von unter 100 Stundenkilometern reduziert werden, während es bei schnelleren Geschwindigkeiten 4 bis 5 % sind. Unter Umständen und bei äußerst ungenauen Messsystemen kann der Toleranz-Abzug noch gewaltiger sein. 

Tacho ist sehr ungenau

An dieser Stelle sei auch angemerkt, daß sogar bei neuesten Autos die Geschwindigkeitanzeige nie akkurat funktioniert. So kann die Sichtnahme auf den Geschwindigkeitsmesser für Kraftfahrer immer nur einen ersten Richtwert geben, sofern sie die Toleranz schnell überprüfen möchten. Prinzipiell ist es so, dass ein Großteil der Tachometer ein höhere Geschwindigkeit, als die tatsächlich gefahrene anzeigen und bloß wenige Prozentpunkte abweichen. Ein Tachometer darf dabei auch laut Straßenverkehrsordnung nie weniger anzeigen, als die gefahrene Geschwindigkeit, was übrigens von den Fahrzeugherstellern gewährleistet werden muss.

Als Alternative zum Tachometer kann ein kurzer Blick auf die Navi helfen, welche üblicherweise präzisere Werte bietet, und damit hinsichtlich Toleranz einen genaueren Richtwert anzeigt. Den Toleranzabzug nehmen die Ordnungsbehörden jedoch auf eigene Faust vor. Er ist gemäß dem jeweiligen Bescheid aufgeführt, und wird nicht erst auf Hinweis durch den Beschuldigten durchgeführt.

Zu schnell unterwegs mit LKW und Bus

Die Straßenverkehrsordnung sieht für ein Geschwindigkeitsvergehen durch Lastkraftwagen oder Busse empfindlichere Sanktionsmaßnahmen laut Punktekatalog vor. Die Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts dürfen obendrein Lastkraftwagen mit einem Gewicht ab 3,5 bis 7,5 Tonnen sowohl darüber hinaus als auch (Kraft-) Omnibusse nicht übertreten. Bei Überschreitungen von 16 bis 25 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft droht bereits ein Verwarngeld von insgesamt 80 bis 95 EUR, plus 1 Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei.

Bei der geltenden Höchstgeschwindigkeit auf einspurigen Bundes- oder Überlandstraßen wird nach Fahrzeuggewicht unterschieden. So dürfen kleinere Laster mit einem zugelassenen Gesamtgewicht von 3,5 bis 7,5 Tonnen und Autobusse maximal 80 km/h schnell fahren, während für schwergewichtige Sattelzüge mit mehr als 7500Kg maximal 60 km/h erlaubt sind.

Letztere Geschwindigkeitsbeschränkung gilt im Übrigen auch für Busse, in denen nicht für alle Reisenden ein Sitzplatz bereitsteht.

Auf Kraftfahrtstraßen oder Autobahnen, bei denen die Fahrstreifen deutlich voneinander separiert sind, liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKWs mit mehr als 3500Kg ebenso wie Omnibusse ohne Trailer genauso bei 80 km/h. Werden von Omnibussen besondere Voraussetzungen erfüllt, wie etwa ein Tempomat, dann dürfen diese auf unterteilten Fernverkehrsstraßen und Autobahnen auch 100 km/h fahren.

Doch genauso wie bei KFZ-Fahrern halten sich nur wenige Lastwagen- bzw. Omnibusfahrer an die Geschwindigkeitsvorgaben, so daß in den genannten drei Fällen auch ständig Geschwindigkeitsverstöße ermittelt werden. Mit welchen Auswirkungen (Bußgeld, Punkte, Fahrverbot) nach einer Geschwindigkeitsüberschreitung gerechnet werden kann, zeigt unser Bußgeldkatalog für die Geschwindigkeitsübertretung von LKWs und Omnibussen. 

Lastkraftwagen Geschwindigkeitsübertretung innerorts

Wurde die höchstzulässige Geschwindigkeit mit dem LKW oder Autobus übertreten, dann blühen nachfolgende Strafen entsprechend Bußgeldkatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 20 Euro
- 11 – 15 km/h zu schnell – 30 Euro Bußgeld
- 16 – 20 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt - 26 – 30 km/h zu schnell – 140 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 

LKW und Omnibus: Geschwindigkeitsübertretung außerorts

Wurde die erlaubte Geschwindigkeitsobergrenze mit dem Lastkraftwagen oder Omnibus übertreten, dann drohen folgende Strafen laut Punktekatalog:

- bis 10 km/h zu schnell – 15 Euro
- 11 – 15 km/h zu schnell – 25 Euro; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu schnell – 70 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26 – 30 km/h zu schnell – 95 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Fahrverbot möglich*
- 31 – 40 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – 440 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot wird angeordnet, wenn es binnen 12 Monaten zu zwei Geschwindigkeitsdelikte mit 26 km/h oder mehr gekommen ist. Als Fristende gilt die Rechtskraft des ersten Bescheids.

Lastkraftwagen mit risikoreichen Gütern: Geschwindigkeitsübertretung innerorts

Wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen LKWs mit gefahrenträchtigen Gütern oder Omnibussen mit Passagieren überschritten, dann sind folgende Strafen möglich:

- bis 10 km/h zu schnell – 35 Euro
- 11 – 15 km/h zu schnell – 60 Euro, ein Punkt; für mehr als fünf Minuten Dauer oder in mehr als zwei Zuwiderhandlungen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 26 – 30 km/h zu schnell – 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu schnell – 360 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – 600 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu schnell – 760 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Wurde die erlaubte Geschwindigkeit von kennzeichnungspflichtigen LKWs mit risikoreichen Gütern oder Autobussen mit Passagieren außerorts übertreten, dann können folgende Strafen gemäß Bußgeldkatalog blühen:

- bis 10 km/h zu schnell – 30 Euro
- bis 15 km/h zu schnell – 35 Euro; für mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 16 – 20 km/h zu schnell – 120 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 21 – 25 km/h zu schnell – 160 Euro Bußgeld, 1 Punkt
- 26 – 30 km/h zu schnell – 240 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 31 – 40 km/h zu schnell – 320 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- 41 – 50 km/h zu schnell – 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- 51 – 60 km/h zu schnell – 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- über 60 km/h zu schnell – 680 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot 

Zu schnell gefahren: Folgen für Führerscheinneulinge

Gerade Führerscheinneulinge, welche sich noch in der Probezeit befinden, müssen bedenken, daß ihnen bei einem Geschwindigkeitsverstoß innerhalb der Probezeit weitere Strafmaßnahmen blühen, als KFZ-Fahrern, die ihre Probezeit bereits hinter sich haben.

Mit den strengeren Saktionierungen innerhalb der Probezeit, die zwei Jahre nach Erhalt des Führerscheins läuft, sollen vor allem junge Fahrer bzw. Führerscheinneulinge zu einem zurückhaltendem Fahren animiert werden, zumal diese zahlenmäßig betrachetet, infolge der fehlenden Fahrpraxis und Unerfahrenheit oftmals Zusammenstöße herbeiführen und auch durch überhöhte Geschwindigkeit auffallen.

Führerscheinneulinge, welche sich erstmalig einen folgenschweren Verstoß (Kategorie A) oder 2 weniger große Vergehen (Kategorie B) genehmigen, müssen ein Fahreignungsseminar besuchen und ebenso verlängert sich die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. Doch wann blühen Fahrneulingen Probezeit-Maßnahmen nach einem Geschwindigkeitsverstoß? 

Nicht nur ein Bußgeld droht bei Geschwindigkeitsübertretung: Was Führerscheinneulinge wissen müssen

Zu schnelles Fahren kann sowohl zur Klasse der gravierenden oder zur Gruppe der weniger schwerwiegenden Übertretungen gehören. Maßgebend in diesem Fall ist, mit welcher Tempoüberschreitung der junge Fahrer geblitzt wurde. Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h mit dem PKW oder wenigstens 15 km/h mit einem Lastkraftwagen geht es um einen A-Verstoß und folglich muss der Führerscheinneuling mit Strafmaßnahmen rechnen.

Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von nicht mehr als 20 km/h mit dem PKW, oder nicht mehr als 15 km/h mit einem LKW, handelt es sich um einen B-Vertoß und dementsprechend muss der Führerscheinneulinge nur dann mit zusätzlichen Strafmaßnahmen rechnen, wenn er bereits einen B-Verstoß auf seinem Punktekonto führt (oder sich zuvor in der verlängerten Probezeit befindet).

Insgesamt können Geschwindigkeitsdelikte nur dann zu den vorgesehenen Maßnahmen in die Probezeit führen, wenn sie so schwerwiegend sind, dass es zum Eintrag im Flensburger Punktekatalog kommt. Das ist immer dann die Konstellation, wenn

- eine Verkehrsstraftat oder
- eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von wenigstens 60 Euro gegeben ist. 

A-Verstöße: Was sind folgenschwere Verkehrsstraftaten?

In der Kategorie A der schwerwiegenden Verkehrssünden, von denen bereits einer zu Probezeit führt, gehören etwa Verkehrsverstöße wie:

- Alkohol im Straßenverkehr
- Nötigung (zum Beispiel durch Lichtzeichen oder dichtes Auffahren auf der Autobahn)
- gesetzwidriges Entfernen vom Unfallgeschehen
- riskanter Eingriff in den Verkehr (beispielsweise durch verbotene Strassenrennen)

Zusätzlich zählen weitere Ordnungswidrigkeiten zu den A-Verstößen wie beispielsweise:

- Überholen im Überholverbot
- Überschreitung einer roten Ampel
- Geschwindigkeitsübertretung mit weit mehr als 20 km/h
- Fehler beim Einbiegen oder Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer durch Vorfahrtsmissachtung 

B-Verstöße: Was sind weniger folgenschwere Verkehrsdelikte?

In Kategorie B der weniger gravierenden Übertretungen, von denen erst bei zweien Probezeit-Maßnahmen zu befürchten sind, zählen etwa:

- Fahren mit mangelhaft gesicherter Ladung oder Überladung
- Fahren mit abgefahrenen Pneus
- Geschwindigkeitsübertretung mit weniger als 20 km/h
- Beförderung von Kleinkindern ohne Kindersitz

Fahrer sollten sich nicht von der Bezeichnung „weniger schwerwiegend“ täuschen lassen, weil selbst diese Überschreitungen im Ausnahmefall schwere Konsequenzen nach sich ziehen können. 

Geblitzt in der Probezeit: Welche Maßnahmen helfen?

Wer innerhalb der Probezeit durch Rasen auffällig geworden ist (einmal mit mehr als 20 km/h bzw. zweimal mit langsamer als 20 km/h), den erwarten spezielle Probezeit-Maßnahmen, wohingegen zahlenmäßig in 3 Kategorien zu unterscheiden ist. Bei der ersten Auffälligkeit (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstöße) wird die Probezeit auf insgesamt 4 Jahre verlängert und ebenso die Teilnahme an einem Seminar zum Punkteabbau angeordnet. Wer nach der Beteiligung am Fahreignungsseminar wieder durch einen A-Verstoß oder 2 B-Verstöße auffällig wird, bekommt eine Strafmaßnahme auferlegt. Noch dazu wird dem Fahrer die freiwillige Beteiligung an verkehrspsychologischer Nachschulung empfohlen, die jedoch nicht verpflichtend ist. Werden noch vor dem Abschluss des Seminars zum Punkteabbau Verstöße begangen, gibt's keine dieser dienlichen Maßnahmen. Stattdessen soll abgewartet werden, ob sich beim Fahranfänger das Verhalten im Verkehr durch die Teilnahme am Aufbauseminar verbessert.

Wer nach Verlauf von 2 Monaten nach der Verwarnung nochmals auffällig wird (einmal A-Verstoß oder zweimal B-Verstoß), bekommt die Lenkberechtigung eingezogen. Auch wer trotz Anordnung keine Teilnahmebescheinigung für das Seminar zum Punkteabbau vorlegen kann, muss wissen, daß die Lenkberechtigung bei Bedenken eingezogen wird. 

Raserei ausserhalb des Landes: Welche Strafmaßnahme bei einem Geschwindigkeitsdelikt droht

Wer mit dem Gefährt auf Reisen ist, presst gerne mal ordentlicher aufs Gas. Doch dies sollte sich jeder Autolenker mehrfach durch den Kopf gehen lassen. Nicht alleinig, weil die Unfallgefahr zunimmt, sondern auch, weil ausserhalb von Deutschland das Bußgeld-Niveau in der Regel wesentlich höher sind als hier. Das trifft auch auf zu schnelles Fahren zu. So reißt sich der ein oder andere Tourist mit einer Zuwiderhandlung schnell ein erhebliches Loch in die Urlaubskasse. 

Verwarnungsgelder für Rasen oftmals deutlich teurer

Während der Bußgeldkatalog in der Bundesrepublik Deutschland für einen Geschwindigkeitsverstoß von bis zu 20 Stundenkilometer max. 35 Euro Verwarngeld veranschlagt, liegen die Tarife ausserhalb des Landes stellenweise deutlich höher. Ein paar Paradebeispiele gefällig?

Werfen wir einen Blick in die Helvetische Republik. Hier muss ein Fahrzeuglenker nicht weniger als 145€ springen lassen, wenn er 20 km/h zügiger unterwegs ist als zugelassen. Doch auch im vergötterten Reiseland Italien werden Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich drastischer sanktioniert als hier. Es werden nicht weniger als 170 Euro aus der Ferienkasse fällig. Falls man sich nachtsüber zum Rasen verleiten lässt, fällt das Bußgeld in Italien nochmals um 30 Prozent höher aus.

Europäische Verwarngeld-Spitzenreiter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung sind aber von Neuem die skandinavischen Länder. So werden in Schweden zumindest 290€, in Norwegen sogar 480€ Verwarngeld fällig. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich kann bei mindestens 50 km/h ebenfalls immer wieder mal drakonische Verwarnungsgelder nach sich ziehen. Entsprechend müssen sie sich immer mit den wichtigsten nationalen Verkehrsrichtlinien des Ferienlands bekannt machen, bevor Sie die Fahrt antreten. So können Sie unbequeme Knalleffekte und Empörung aus dem Weg gehen. 

Flensburger Katalog Geschwindigkeitsübertretungen im Ausland

Im Anschluss finden Sie eine Zusammenfassung der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im europäischen Ausland:

- Belgien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 300 Euro
- Bosnien-Herzegowina Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 200 Euro
- Bulgarien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 120 Euro
- Dänemark Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 335 Euro
- Deutschland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 240 Euro
- Estland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 800 Euro
- Finnland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell 14 Tagessätze
- Frankreich Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 135 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell 1.500 Euro
- Griechenland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 350 Euro
- Großbritannien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 120 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell bis 2.990 Euro
- Irland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 80 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 80 Euro
- Island Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 90 Euro
- Italien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 170 Euro. Bei mehr als 50 km/h zu schnell ab 530 Euro (Minimalstrafe während des Tages, zwischen 22-7 Uhr 30 % höher)
- Kroatien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 65 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 660 Euro
- Lettland Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 110 Euro
- Litauen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 10 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 290 Euro
- Luxemburg Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 145 Euro
- Malta Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 70 Euro
- Mazedonien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 20 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 45 Euro
- Montenegro Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 70 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 150 Euro
- Niederlande Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 160 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 510 Euro
- Norwegen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 430 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 940 Euro
- Österreich Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 30 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell bis 2.180 Euro
- Polen Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 25 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 100 Euro
- Portugal Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 120 Euro
- Rumänien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 150 Euro
- Schweden Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 270 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 450 Euro
- Schweiz Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 150 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 60 Tagessätze
- Serbien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 130 Euro
- Slowakei Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 350 Euro
- Slowenien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 50 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 300 Euro
- Spanien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 600 Euro
- Tschechien Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 60 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 200 Euro
- Türkei Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 55 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 75 Euro
- Ungarn Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell bis 100 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 190 Euro
- Zypern Bußgeld: mit 20 km/h zu schnell ab 35 Euro. Bei über 50 km/h zu schnell ab 85 Euro 

Geschwindigkeiten: Wie schnell darf man ausserhalb von Deutschland fahren?

Während auf deutschen Schnellstraßen auf den meisten Bereichen keine Geschwindigkeitsobergrenze vorgeschrieben ist, sieht es überall anders doch wesentlich anders aus und ebenfalls wie beim Punktekatalog zur Geschwindigkeitsdelikte dominieren auch hier teils drakonischere Regelungen. In Norwegen gilt mit einer kleinen Sonderregulierung auf Fernverkehrsstraßen eine Spitzengeschwindigkeit von 90 Stundenkilometern, obgleich die Beschilderung in Schweden nicht mehr als 110 oder 120 km/h zulassen. Der Vergleich veranschaulicht, dass die höchstzulässige Geschwindigkeit für Kraftwagen auf der Schnellstraße in den meisten Ländern (zum Beispiel Belgien, Niederlande, Portugal, Schweiz, Königreich Spanien, Türkei) bei 120 Stundenkilometern liegt.

Zahlreiche andere Nationen genehmigen demgegenüber auch eine Maximalgeschwindigkeit von 130 km/h. Führerscheinneulinge, die noch in der Probezeit sind und demgemäß bisher keine 2 Jahre Fahrpraxis haben, sollten sich besonders in Frankreich zurückhalten. Weil dort dürfen Führerscheinneulinge auf Autobahnen höchstens 110 km/h zu fahren. Auf Landstraßen gilt dagegen in zahlreichen Ländern eine Maximalgeschwindigkeit von 80 oder 90 km/h, während innerhalb der geschlossenen Ortschaft ein Tempo von 50 km/h über die Landesgrenzen hinweg fast Standard ist. 

Bußgeld bei Geschwindigkeitsüberschreitung: Zeitig bezahlen kann Rabatte bringen

Wer trotz aller Sicherheitsinitiativen doch einmal ausserhalb von Deutschland beim zu flotten Fahren ertappt und geblitzt wurde, kann zum Teil bei unmittelbarer Zahlung vor Ort oder zeitnaher Zahlung einen Rabatt auf die Strafmaßnahme erhalten.

Ein ideales Vorzeigebeispiel ist Italien, wo nur die Minimalbuße zu entrichten ist, wenn binnen 60 Tagen bezahlt wird. Nach einer Tempoübertretung in Frankreich gibt es dagegen einen Rabatt auf die Strafe, wenn der Betroffene diese binnen 15 Tagen ausgleicht. Spanien und Griechenland stellen fix zahlenden Temposündern die größten Nachlässe in Aussicht. So gibt es 50 Prozent Abschlag, sofern sie innerhalb von zehn Tagen (Griechenland) bzw. 20 Tagen (Spanien) das Verwarngeld begleichen. 

Statistik: Verkehrsunglücke durch Rasen

Die Geschwindigkeitsübertretung stellt die verbreitetste Übertretung dar. Das betrifft sowohl männliche als auch weibliche Autolenker, wohingegen Männer doch fast viermal so viele Vergehen begehen wie Frauen. Das untermauern ebenso die alljährlichen Zahlen und Daten vom Kraftfahrtbundesamt.

- Häufigste Zuwiderhandlung bei Männern: Tempoüberschreitung (2.117.000 Zuwiderhandlungen)
- Häufigste Ordnungswidrigkeit bei Frauen: Tempoübertretung (626.00 Delikte)

Doch auch wenn vielen Fahrzeugführern das Geschwindigkeitslimit innerhalb oder außerhalb von Ortschaften eine bittere Pille ist und eine störende Angelegenheit veranschaulicht, gibt's gleich etliche gute Begründungen, warum eine beschränkte Geschwindigkeitsobergrenze nützlich ist. Überhöhte Geschwindigkeit ist eine der häufigsten Unfallgründe. So wurde allein im Jahr 2015 unter allen Autounfällen mit Personenschaden 47.024 auf überhöhte Geschwindigkeiten zurückgeführt. Das sind ungefähr 12,8 %. Deutlich schwerwiegender sieht es beim Sachverhalt der Geschwindigkeitsübertretung auf der Fernverkehrsstraße aus, wo nahezu jeder zweite Verkehrstote auf eine solche zu begründen ist. Aber auch beim Blickpunkt auf die Verkehrsunfallstatistik ohne Todesfolge ist auffallend, daß eine Übertretung der Höchstgeschwindigkeitsobergrenze regelmäßig die Ursache für Auffahrunfälle ist. Allein die Datensätze des Statistischen Bundesamtes und des Kraftfahrtbundesamtes zeigen auf, dass ein Geschwindigkeitsverstoß zu den Hauptursachen für Straßenunfälle zählen. Dementsprechend erklärt sich auch der Sinn und die Daseinsberechtigung eines Höchstgeschwindigkeitslimits.

Wie aus weiteren Nachrichten zur Unfallentstehung auf innerdeutschen Verkehrswegen verständlich wird, ist vor allem bei jüngeren Verkehrsbeteiligten zwischen 18 und 24 Jahren das Verkehrsunfallrisiko nahezu doppelt so ausgeprägt ist, wie in allen anderen Altersgruppen. Wogegen auch hier zu schnelle Geschwindigkeit eine Hauptunfallursache ist.

 

Dieses Produkt ist z.B. kompatibel zu:

Genevo FF

Genevo FF

399,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten