Blitzer-Warnung: Was ist gestattet und was rechtswidrig?
Zahlreichen Fahrzeugführern sind sämtliche Mittel recht, um nicht geblitzt zu werden. Aber was für Methoden sind legal? Hier finden Sie im Überblick die Rechtslage.
Ortsfeste oder mobile Gerätschaften zur Geschwindigkeitskontrolle“, häufig kurz Blitzer genannt, sind der natürliche Rivale der meisten Straßenverkehrsteilnehmer. Besonders Taxifahrer haben vor den Kontrollmaßnahmen Furcht. Letztlich droht seit der Reform der Verkehrssünderkartei in Flensburg schon bei acht Punkten die Beschlagnahmung des der Entzug der Fahrerlaubni.
Klare Gesetzeslage bei speziellen Stör- und Warngeräten
Viele Kraftfahrer bemühen sich deswegen mit jeglichen Mitteln mit jeglichem Mittel, den Überprüfungen zu entfliehen. Dabei gibt es im Prinzip zwei Optionen: auf der einen Seite Anwendungen, die auf dem Mobilfunktelefon oder Navigationssystem die Positionen von Blitzeranlagen signalisiert. Konträr dazu Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen aktiv erkennt oder auch stören.
Die preiswerteste und am häufigsten anzutreffende Variante dieser Geräte sind Radar Warner, die Radarstrahlen erfassen wie auch eine Messung anzeigen. Fahrer mit größerem Etat können viel bessere Mittel zur Blitzerdefensive erstehen: z. B. Apparate, durch die sich Lasermessungen stören lassen oder „Gegen-Blitzer“, mit denen eine Überbelichtung der Beweisaufnahmen erreicht werden soll.
Die Wirkung dieser aufwendigen Technologie ist unklar. Gewiss ist: Sie ist unzulässig. „ Sämtliche Gerätschaften, mit denen sich der Überwachungsvorgang und das Beweisfoto beeinflussen lassen, sind unzulässig“, meint Advokat Christian Janeczek von der Arbeitsgemeinschaft Straßenverkehrsrecht des Deutschen Advokatsvereins (DAV).
In der Straßenverkehrsordnung ist klar erklärt dass „Geräte zur Beeinträchtigung oder Anzeige von Messungen“ weder benutzt, noch betriebsbereit mitgeführt werden dürfen. Werden Fahrzeugführer mit betriebsfähiger Technologie geschnappt, blühen ein Verwarnungsgeld von 75 Euro ebenso wie ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünder-Kartei – und der Entzug des teuren Warners. „Fällt Beamten bei einer Tempokontrolle eine solche Apparatur auf, sind sie berechtigt es sicherzustellen“, so Rechtsanwalt C. Janeczek.
Was gilt bei Anwendungen und Navigationen?
Sehr viel öfter als spezielle Stör- und Warngeräte verwenden Autofahrer Blitzer-Applikationen und spezielle Anwendungen in Navigationen. Diese zeigen die Aufstellungsorte von festen und stellenweise auch von beweglichen Geschwindigkeitskontrollanlagen an. Fährt der Kraftfahrer auf eine Messung zu, so erhält er eine Gefahrenmeldung und kann so seine Fahrtgeschwindigkeit abbremsen.
Auch wenn solche Anwendungen im Gegensatz zu Radarfallen Warnern und Laserjammern harmlos wirken: Sie sind ohne Unterschied gesetzeswidrig. Denn die Straßenverkehrsordnung verbietet gleichfalls den Gebrauch von Apparaten, die geeignet sind, Verkehrsüberwachungen anzuzeigen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Applikation explizit vor Blitzern Alarm gibt oder vor „Gefahrenpunkten“, wie es bei vielen Navigationssystemen gängig ist.
„Als Fahrer darf man Blitzerkasten-Apps und Navigationsgeräte mit einer entsprechenden Eigenschaft zwar erwerben und besitzen, jedoch nicht verwenden“, sagt der Verkehrsadvokat Christian J. Wird man mit aktiver Blitzer-Applikation erwischt, muss man ebenso mit einer Geldstrafe von 75 Euro und einem Punkt in der Flensburger Punktekartei rechnen.
Die Gesetzeshüter haben es jedoch bei einer App deutlich schwerer, den Fahrzeugführer zu erwischen. „Die Gesetzeshüter dürfen ein Gefährt lediglich durchforsten, sofern ein echter Verdacht und obendrein Gefahr im Verzug besteht“, erzählt Fachanwalt Janeczek. Wenn der Fahrer dem Gemeindebediensteten die aktivierte Applikation nicht direkt unter die Nase hält, werde sich diese Verdächtigung außergewöhnlich schwer belegen lassen. Deshalb sei es de facto auch sehr fast nie der Fall, daß Navigationen oder Smartphones mit Blitzer-Applikationen beschlagnahmt werden, so Christian J.
Welche Warnungen gestattet sind
Sogar wenn die Gesetzgebung elektronische Gefahrenmeldungen untersagt, sind Autofahrer den Geschwindigkeitskontrollanlagen nicht schutzlos ausgeliefert. So ist es z. B. nicht untersagt, sich vor der Fahrtbeginn über die Aufstellungsorte von Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen zu informieren. Genauso die gängigen Blitzer-Warnmeldungen im Rundfunk sind absolut legal. „Wesentlich ist hier, daß die Meldung in abstracto und unabhängig vom Aufenthaltsort des Kraftfahrers ausgegeben wird“, meint Rechtswissenschaftler Janeczek.
Verkehrsteilnehmer dürfen sich auch untereinander vor einem Starenkasten warnen – allerdings nicht mit Horn oder Lichthupe. Denn laut Vorschrift dürfen „Schall- und Lichtzeichen“ nur als Warnung bei einer Gefährdung abgegeben werden. Eine Gefährdung des Portemonnaies von Bleifüßlern zählt dabei nicht.
Sie wurden kontrolliert? So müssen sie sich verhalten
- Sofern sie vom Messbeamten rausgewunken werden, weil sie geblitzt wurden: Berufen Sie sich auf ihr Anrecht zu Stillschweigen und machen Sie keinerlei Aussagen zu der Tempoübertretung. Nennen Sie ebenso keine Ausreden wie „Ich überhaupt keine Zeit.“
- Wenn Sie den Anhörungsfragebogen per Post bekommen: Äußern Sie sogar hier keine Aussagen. Wenn der Anhörungsbogen an Sie gerichtet ist, können Sie vermuten, daß der Behörde ihre persönliche Informationen bereits vorliegen. Sie müssen den Bogen gar nicht zurück zu senden.
Untersuchen sie, wieviel überhöht die Geschwindigkeitsüberschreitung ist, mit der man sie bezichtigt. Nach dem neuen Punkte System kann Ihnen flotter als bis dato der Entzug des Fahrausweises blühen. Hier können sie nachschlagen, welche Bestrafung Ihnen blüht. Sehen sie sich an, welche Spätfolgen weitere Punkte oder ein einstweiliges Fahrverbot für Sie bereit halten. Den aktuellen Stand ihres Punktekontos können Sie beim Kraftfahrtbundesamt erfahren .
- Vornehmlich, falls Sie von Berufs wegen Ihren Führerschein benötigen, können sich juristische Maßnahmen bezahlt machen. Sprechen Sie mit einem Rechtsvertreter oder einer Rechtsanwältin, um Ihre Erfolgschancen zu klären. Hier finden Sie Advokaten in Ihrer Nähe. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen: Prüfen sie, inwiefern Ihre Aufwendungen erstattet werden.
Alles rund um die Geschwindigkeitsüberwachung
Wenn der Wecker nicht gehört wurde und die Zeit knapp wird, dann tretet der eine oder andere Fahrer gern mal auf die Pedale, um noch rechtzeitig den gewünschten Ort zu erreichen. Wenn das Glück einen verlässt, dann wird das schnell zu einem teuren Spaß, sofern ein Starenkasten den Fahrzeuglenker während des Fahrens ertappt. Und danach heißt es, wann ist der Bescheid einschließlich den Blitzer-Strafen zu erwarten.
Der nachfolgende Beitrag informiert Sie nicht ausschließlich über Verwarnungsgeld, Fahrverbote und Punkte, die Sie laut geltendem Flensburger Katalog bei einem Geschwindigkeitsverstoß zu erwarten haben, falls Sie von einem Blitzkasten überführt wurden. Er stellt Ihnen auch ausführliche Informationen in Bezug auf die Arbeitsweise von einem Blitzer zur Verfügung.
Was für Regulierungen sind im Rahmen der Geschwindigkeitskontrolle in der Bundesrepublik Deutschland vorzufinden? Was für Blitzerkasten- Modelle gibt es? Wie ausfallsicher ist genau genommen ein Geschwindigkeitskontrollgerät und inwiefern rechnet sich ein „Blitzer-Widerspruch beim Blitzer-Anwalt“? Ab wann schlägt ein Blitzer zu und wie groß ist die Toleranz bei der Messung? Und zu guter Letzt: Welche Blitzerwarner existieren für den Fahrzeuglenker und welche von denen sind zugelassen und welche unzulässig?
Folgende Blitzertypen werden genutzt:
Verkehrsradaranlagen:
TRAFFIPAX Speedoguard, Mesta 208, Multanova 6F Digital, M5 Radar, TRAFFIPAX Speedophot, TRAFFIPAX Micro-Speed 09
Messungen per Lichtschranke:
ESO µP80, ESO ES 3.0, ESO ES 1.0
Videonachfahrsysteme:
CG P50e (Videostoppuhr), VKS 3.0, Police-Pilot, Provida Vidista, Provida 2000, VIDIT VKS 3.01
Piezo Druckkontakt Geschwindigkeitsüberwachungen:
VDS M5 Speed, TRAFFIPAX TraffiPhot S, TRAFFIPAX TraffiStar S 330, Truvelo M4², Traffipax TraffiStar S 540
- Section-Control-Abschnitte
Lasermessgeräte
Laser Patrol, LAVEG, LTI 20.20 TS/KM, LR90-235/P, Riegl FG21-P, TraffiPatrol, Leivtec XV2, Leictec XV3, PoliScan Speed
Rotlichtblitzer
Multastar C, Multanova
Abstandsmessung
VAMA, Brückenabstandsmessung, VSTP
Pauschal
Schwarzlichtblitzer, Bewegliche Blitzerkasten, Feste Blitzer
Besondere Informationen zu Blitzkasten und Radaranlagen:
Die Straßen-Verkehrsordnung (StVO) erklärt in §3 deutlich: „Wer ein Fahrzeug führt, darf lediglich so schnell fahren, dass der Wagen ständig beherrscht wird“. Die Geschwindigkeitsbestimmung durch Blitzer soll genau hier eingreifen.Intention sei es, die Verkehrsbeteiligten auf das Beachten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit zu überprüfen und falls nötig eine Strafmaßnahme durchzuführen, um so die Sicherheit im Verkehrswesen sicherzustellen und eine Straßenverkehrsgefährdung durch eine erhöhte Fahrgeschwindigkeit zu mindern.
Tatsächlich zählt ein Geschwindigkeitsverstoß in der Bundesrepublik gemäß dem Bundesamt für Statistik zu dem häufigsten Unfallauslöser (50% der Unfallopfer wegen unangepasster Geschwindigkeit sind auf Bundesstraßen zu Tode gekommen) und entsprechend der Unfallstatistik des Kraftfahrbundesamt (KBA) zu der am meisten verübten Ordnungswidrigkeit. Alleine im Jahr 2012 hat der Blitzer auf den innerdeutschen Verkehrswegen circa 2,9 Millionen Mal aufgeblitzt. Eine beachtliche Zahl, wenn mit einbezogen wird, dass die Bußgeldverordnung für Geschwindigkeitsdelikte wegen des erheblichen Gefahrenpotentials darüber hinaus hohe Sanktionsmaßnahmen vorschreibt. In diesem Fall muss beachtet werden, dass nach der Reform des Punktesystems das Punktekonto in der Summe auf maximal 8 Zähler klettern kann und damit jeder Punkt erheblich schwerer zu Buche schlägt.
Blitzen innerhalb geschlossener Ortschaften und außerhalb geschlossener Ortschaft – Diesen „Blitzer-Verwarnungen“ müssen Sie entgegensehen
Zu schnell gefahren? Haben Sie einen Blitzer nicht gesehen? Regelungen missachtet? Was für eine Sanktionierung für zu hohes Tempo müssen Halter auf der Rechnung haben? Ist ein „Blitzer Autobahn“ weniger teuer als ein „Blitzer innerhalb von Ortschaften“?
Zuerst muss festgehalten werden, dass Verwarnungsgeld, Punkte ebenso wie Dimension der Fahrverbote infolge von Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb von Ortschaften rigoroser ausfallen als außerhalb von Ortschaften. Gerechtfertigt wird dies mit der größeren Gefährdung, die innerhalb geschlossener Ortschaft resultiert. So entstehen die Blitzer Kosten für:
Tempoüberschreitung in der Ortschaft
Wer innerorts geblitzt wurde, dessen Konto im Flensburger Register genau so wie das Sparkonto werden folgenschwerer in Mitleidenschaft gezogen. Innerhalb einer geschlossenen Ortschaft gestattet die Straßenverkehrsordnung eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer. Werden hier reizende Blitzer-Aufnahmen vom Fahrzeugführer gemacht, so wird die Verärgerung nach der Sichtung vom Bussgeldbescheid extrem groß sein. Sind Sie mit über 20 Stundenkilometern über der zugelassenen Geschwindigkeit vom Blitzer erwischt worden, haben Sie schon mit Blitzer-Strafen von 80 EUR Bußgeld zu kalkulieren plus einem Punkt. Bei mehr als 30 Stundenkilometer sind es nicht nur zwei Punkte im Sündenregister, hier wird zusätzlich das erste Fahrverbot von einem Monat ausgesprochen. Zur Höchststrafe, die die Blitzer-Tabelle vorschreibt, kommt es, wenn sie innerhalb von Ortschaften über 70 km/h zu flott gefahren sind. Das Resultat sind zwei Punkte, 680€ Verwarnungsgeld plus ein dreimonatiges Fahrverbot.
Tempoüberschreitung außerhalb von Ortschaften
Außerhalb von Ortschaften ist für ein Kraftwagen laut der Straßenverkehrs-Ordnung eine erlaubte Geschwindigkeitsobergrenze von 100 Stundenkilometern zulässig, auf Autobahnen ist eine so genannte Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern angedacht, wenn Straßenschilder, Wetter- und Straßenverhältnisse oder vergleichbares dem Fahrzeugführer dies nahe legen.
Wer hier mit über 20 bis 25 km/h über der höchstzulässigen Geschwindigkeit von einem der diversen Blitzer-Bautypen kontrolliert wird, kann hier bereits dem ersten Punkt in der Flensburger Punktekartei entgegensehen sowie einem Bußgeld von 70 EUR. Bei über 40 Stundenkilometern kommt neben dem Verwarngeld von 160 Euro und zwei Punkten sogar das erste Fahrverbot von einem Monat hinzu. Ein kostenintensives Erlebnis wird es für Bleifüße, die über 70 Stundenkilometer am Fahren sind. Die Blitzer-Bußen sind hier: Zwei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, 600 Euro Verwarnungsgeld und ein Fahrverbot für drei Monate.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit ist zu jedem Zeitpunkt sogar von externen Bedingungen abhängig. So schreibt man in §3 der Straßen- und Verkehrsordnung: „Die Fahrzeuggeschwindigkeit ist insbesondere den Strassen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterlagen sowie dem eigenen Vermögen und den Besonderheiten von Gefährt und Beladung anzupassen“. Ist zum Beispiel die Sichtweite bei schlechter Witterung lediglich 50 Meter, so darf ist es dem Fahrzeugführer nicht gestattet mehr als 50 km/h zu fahren. Es darf grundsätzlich nur so schnell gefahren werden, dass der Kraftfahrer in der Lage ist, im Bereich der übersehbaren Wegstrecke zu verzögern. Sogar hier müssen anderweitig Verwarnungsgeld, Fahrverbote und Flensburger Punkte erwartet werden.
Nach der Radarkontrolle: Fahrverbot und Punkte im Detail
Wer zu schnell fährt und geblitzt wird, muss mit verschiedenen Kosten rechnen. Welche das sind, sehen Sie in unserer übersichtlichen Zusammenfassung zu jeder Blitzer-Sanktion in Form von Punkten und Fahrverboten infolge von Geschwindigkeitsüberschreitungen:
- 1 Punkt: innerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerhalb geschlossener Ortschaft ab 21 km/h
- 2 Punkte: innerhalb geschlossener Ortschaften ab 31 km/h und außerhalb der Ortschaft ab 41 Stundenkilometer
- 1 monstiges Fahrverbot: in einer geschlossenen Ortschaft ab 31 Stundenkilometer und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 41 Stundenkilometer
- 2 Monat Fahrverbot: Innerhalb geschlossener Ortschaft ab 51 Stundenkilometer und außerhalb geschlossener Ortschaften ab 61 km/h
- 3 monstiges Fahrverbot: innerhalb von Ortschaften ab 61 km/h und außerorts ab 70 Stundenkilometer
Erste Geschwindigkeitsbegrenzung bei 140 Stundenkilometern
Zwischen den Städten Hannover und Braunschweig auf der A2 wurde hilfsweise ein Test gestartet, eine Limitierung der Fahrzeuggeschwindigkeit auf 140 Stundenkilometer auszusprechen. Diese Wegstrecke gilt als die erste Strecke, die ein Tempolimit einräumte, das über der eigentlichen Richtgeschwindigkeit von 130 Stundenkilometern liegt.
Geblitzt – Details zu Blitzanlagen in der Bundesrepublik Deutschland
Im Jahre 1959, als in der Bundesrepublik Deutschland zum ersten Mal das Tempo auf den Straßen mittels technischer Hilfsmittel observiert und sanktioniert wurde. Seither haben sich vielfältige Blitzer-Bauarten zur Geschwindigkeitskontrolle entwickelt. Welches Meßgerät lässt sich im Blitzer Repertoire der Ordnungshüter finden? Im nachfolgenden führen wir Ihnen die verschiedenen Geschwindigkeitskontrollen und ihre jeweilige Technologie vor und verraten Ihnen, was Sie zu beachten haben.
Besondere Informationen zu Blitzanlagen im Einzelnen:
Beweglicher Blitzer
Bewegbare Blitzer werden in einem Fahrzeug verfrachtet und werden gerne von den Polizisten für temporäre Überwachungsmaßnahmen verwendet. Fest installierte Blitzer haben aber den Nachteil, dass Fahrer nur im Kontrollbereich der Vorrichtung die Geschwindigkeit reduzieren. Ein ortsungebundener Blitzer soll in diesem Fall Abhilfe bringen und durch sein allgegenwärtiges Überwachungspotential einen erhöhten Druck erzeugen. Genau deshalb soll der Autolenker schließlich dazu angehalten werden, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht bloß bei einer Blitzergefahr zu beachten, sondern dauerhaft. Unter diesem Aspekt wird bei den Gesetzeshütern entsprechend zunehmend auf bewegliche Blitzer gesetzt. Diese nutzen die Radar- und Lasertechnik und auch einer Lichtschranke. Infolge des technischen Fortschritts ist es diesen Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen möglich, mithilfe der Digitaltechnik als „Blitzer ohne Blitz“ zu operieren.
Welche Blitzer-Bautypen bzw. Messgeräte beweglicher Blitzer gibt es und wie funktionieren Sie? Welche Blitzer-Warner können bei welchem Geschwindigkeitskontrollgerät von Nutzen sein? Hier bekommen sie nachfolgend eine kurze Übersicht:
- Die typische mobile Geschwindigkeitskontrolle
- Bewegbare Messungen
Sorgen für Kraftfahrer und Heilsbringer für Staatshaushalt: Was können die Kontrollgeräte?
Als Deutschland mit der Kontrolle der Fahrgeschwindigkeit auf den Verkehrswegen anfing, nutzten die Behörden die Radartechnik. Auch gegenwärtig macht diese Radartechnik eine feste Komponente der Blitzer zur Verkehrsüberwachung aus. Dabei sind die Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen entweder in einem beweglichen Auto eingebaut oder sind an einem Dreifuß welcher am Fahrbahnrand platziert wird. Die mobilen Radarkontrollen stellen in die BRD die am meisten verwendete Methode zur Geschwindigkeitsüberprüfung dar.
Funktionsprinzip: Ein Blitzer funktioniert mit Hilfe des so genannten Doppler-Effekts und ist nach seinem Entdecker, dem österreichischen Analysten und Naturwissenschaftler Christian Doppler, benannt. Das Messgerät sendet Radarsignale aus, welche auf das Vehikel auftreffen und zurückgeworfen werden. Diese Signale werden wiederum vom Radarmeßgerät aufgenommen und ermöglichen die Auswertung der Geschwindigkeit des verkehrenden Autos. Ist der Fahrzeugführer zu schnell unterwegs, blitzt es rot auf.
Schwachstellen: Sind mehrere Fahrzeuge in Reihe am Fahren, die einen niedrigen Abstand zueinander aufweisen, ist die Überprüfung ungültig. Auch ist dieses Konzept der Tempomessung nicht vor Messfehlern sicher, z.B ist der Messwinkel entscheidend. Darüber hinaus kann das reflektierte Signal das Resultat verzerren. Daher lassen Sie bei Bedenken die Aufnahme von einem Sachverständigen untersuchen.
- Distanz zum Blitzer: Der Wirkungsbereich ist bei diesem Blitzer ca. 40 Meter.
- Messtoleranz vom Blitzerkasten: Die Toleranz ist in aller Regel 3 %.
- Blitzer-Kosten: Rund 50 000 EUR
- Blitzerwarner: Sicherheit mit einem Radarfallenwarner
LIDAR – der neueste Trend
Lidarpistole, oder auch als Laserfernglas genannt, ist ein Blitzer, der sich zur Geschwindigkeitskontrolle dem Laser bedient.
Funktionalität: Genau so wie bei der Radartechnik wird auch hier ausgestrahlt und zurückgesandt. Es handelt sich dabei um Lichtimpulse, welche das KFZ treffen und zurückgesandt werden, womit letztendlich die Geschwindigkeit des fahrenden PKW´s ermittelt werden kann. Das Lasergerät kann derweil von den Ordnungshütern sogar in Anbindung mit einer Digitalkamera zur Nutzung kommen. Bei dieser Blitzer-Ausführung wird das Fahrzeug von einem Beamten am Fahrbahnstreifen überprüft.
Mankos: Auch dieses Geschwindigkeitsmeßgerät ist unzuverlässig. Denn die Verlässlichkeit des Resultats ist bedingt von der Position des Gemeindebediensteten. Ist der Messwinkel hierbei nicht in Ordnung oder werden im Zuge der Geschwindigkeitsermittlung Verschiebungen gemacht, ist das Ergebnis schon falsch. Da üblicherweise keine Blitzer-Bilder erstellt werden, ist der Beleg hier anspruchsvoller. In aller Regel wird das Auto nach der Geschwindigkeitsermittlung gestoppt.
- Abstand vom Blitzerkasten: Der Messbereich beträgt hier bis zu 300m.
- Toleranz vom Blitzerkasten: Die Toleranz ist in der Regel 3 Prozent.
- Blitzer-Kosten: Etwa 20 000€
- Blitzerwarner: Schutz durch Radarwarner und Laserjammer bzw. Laser Störer
Sensormessung und Helligkeitsempfänger
Auch die Lichtschrankenmessung ist in Deutschland zunehmend verbreitet.
Funktionsweise: Bei der Sensormessung werden am Fahrbahnrand jeweils an beiden Seiten der Fahrspur ein Sender und ein Signalempfänger platziert, die durch einen Lichtstrahl miteinander in Verbindung stehen. Durchfährt ein KFZ diesen Lichtkegel, so kommt es zu einer Unterbrechung des Lichtkegels. Zumeist passiert ein Automobil einige Lichtkegel und unter Zuhilfenahme einer Weg-Zeit-Rechnung wird schließlich die Fahrgeschwindigkeit des PKW´s ermittelt. Bei den Helligkeitsdetektoren ist jedoch die Installation nur an einer Straßeseite nötig. Dabei handelt es sich um eine gräuliche flache Kiste mit fünf Linsen, die am Fahrbahnrand platziert ist. Die verschiedenen Okulare bestimmen dabei die Helligkeitsdaten eines verkehrenden Autos und ermitteln mittels dieser Resultate die Fahrzeuggeschwindigkeit. Bei den Helligkeitsdetektoren handelt es sich um Kontrollgeräte, welche auf einer digitalen Kontrolle beruhen, welche sich speziell für Messungen in Biegungen eignet. Dabei werden jeweils Blitzer-Photos angefertigt.
Mankos: der eigentliche Schwachpunkt ist hier die Funkkonnektivität zur Kamera. Sie kann durch einen Lichtschrankenstörer Blitzer-Bilder vermeiden.
- Toleranz vom Blitzerkasten: Die Messtoleranz ist in aller Regel 3 %
- Blitzer-Kosten: Etwa 171.000 Euro
- Blitzerwarner: Lichtschrankenstörer, Radarfallen Warner sind hier nicht einsetzbar
Videomesswagen als Polizei Blitzer
Dabei handelt es sich um eine Überprüfung mittels eines zivilen Polizeiautos, ein „Polizeiblitzer“. Diese Tempomessung wird überwiegend auf Bundesstraßen angewandt.
Funktionsweise: Das Police-Pilot-Messsystem wird im Vehikel eingebaut und verfügt über einen justierten Geschwindigkeitsmesser und einen Camcorder. Das Polizeifahrzeug fährt solange dem zu kontrollierendem Vehikel auf einer Strecke nach, das Nachfahren wird mit einer Videoaufzeichnung erfasst und die Fahrgeschwindigkeit mittels Tachometer berechnet.
Unzulänglichkeiten: Das Landgericht Lüdinghausen hatte in einer Entscheidung vom 27.03.2007 entschieden, dass die Gerätschaft nicht einwandfrei geeicht war.
- Messtoleranz vom Blitzkasten: Der Toleranzabzug beträgt hier in der Regel 10 Prozent bei einer gleichbleibenden Entfernung zum gemessenen Fahrzeug. Wird der Abstand zum Auto vergrößert, ist die Toleranz 5 %.
- Blitzer-Kosten: Es entstehen beachtliche Kosten durch Investition und Positionierung des Provida Systems. Obendrein müssen genug Fahrzeuge vorhanden sein.
- Blitzer Warner: Wenn überhaupt am Vehikel erkenntlich. Bei Skepsis kann ein Sachverständiger sich das Filmmaterial ansehen und falls möglich Besondere Eigenschaften beispielsweise auf Grund des Abstands oder etwaiger Bedienungsfehler bemerken. Dennoch eine starke Beweiskraft.
Überwachen mit dem Zeitmesser?
Wie steht es eigentlich mit der Ahndung der Fahrzeuggeschwindigkeit von fahrenden PKW´s mittels einer Stoppuhr? Zugegeben, angesichts des gegenwärtigen technischen Potentials klingt die Methode überholt und unzuverlässig. Allerdings ist sie rechtlich gestattet. Wird sie in der Bundesrepublik im Rahmen der Straßenverkehrsüberwachung noch genutzt? Die Antwort darauf: An sich ist diese Methode noch gestattet. Aber wegen der tendenziell unzuverlässigen Reaktionsfähigkeit von Menschen, kommt diese Technik fast nie zur Nutzung.
Stationäre Blitzer sind Ortskundigen meist in Kürze bekannt.
Die Box am Fahrbahnstreifen, die wie eine Lichtzeichenanlage mit 2 Objektive ausschaut, kann ein Rotlicht Blitzerkasten mit Radarstrahlen sein.
Funktionsprinzip: Der stationäre Blitzer arbeitet nach der oben bereits erklärten Radarmethode, verfügt jedoch über einen Wirkungsbereich von 40 Metern. Ignoriert ein Fahrzeug das zugelassene Tempo, dann werden Blitzer-Fotos vom Messequipment angefertigt.
Mängel: Auch hier sind die Unzulänglichkeiten von Relevanz, welche bei den beweglichen Radarfallen beschrieben wurden . Sind mehrere Autos nacheinander im kurzen Abstand am Fahren, ist die Messung gegenstandslos.
- Toleranz vom Blitzkasten:Die Toleranz beträgt hier ca. 3 bis 5 %.
- Blitzer-Kosten: 65.000 Euro
- Blitzer-Warner: Sicherheit durch Radarfallen Warner
Kontaktsschleifen
Zwar werden Induktionsschleifen vor allem im Falle eines Rotlichtdeliktes benutzt, aber das Geschwindigkeitskontrollgerät kann auch im weiteren Sinne zur Tempokontrolle in Gebrauch kommen.
Funktionsweise: Die Induktionsschleifen sind mehrere Zentimeter tief in dem Asphalt angelegte Messkontakte. Durchfährt ein Automobil die Induktionsschleifen, ändert sich die Magnetisierung der Kontaktsschleifen. Aus den dem zeitlichen Versatz der Messstrecke kann der stationäre Radarfallen letztlich die Fahrzeuggeschwindigkeit auswerten.
Mankos: Gilt als ausfallsicher. Die Fahrspur muss aber gut sein.
- Toleranz vom Blitzer: Die Zweifel bei der routinemäßigen Ausrichtung der Länge der Messbasis (Distanz der Kontakte) darf nicht zum Meßfehler größer 0,5 % des korrekten Wertes zur Folge haben (PTB).
- Blitzer Warner: Oftmals sind die Induktionsschleifen auf dem Fahrstreifen auszumachen. Der Radarfallenwarner erkennt hier nicht nichts.
Piezo-Sensoren
Diese Messtechnik bedient sich der Piezospannung, welche durch Verformung und der Messung des Spannungszustands funktioniert. Die beliebtesten Apparate, welche mit dieser Technik ausgestattet sind, werden von dem Hersteller Jenoptik GmbH fabriziert. Ein Musterbeispiel hierfür ist der Traffipax-TraffiStar-S540.
Funktionsprinzip: Bei diesem Starenkasten zur Geschwindigkeitsmessung werden auf der Fahrbahnspur Piezo-Leiter installiert mit einer Entfernung von je einem Meter zueinander. Fährt ein Fahrzeug über diese Drähte, wird beim Auffahren und Runterfahren je ein Spannungssignal ausgelöst. Mittels aller drei Leiter kann der feste Blitzer letztlich die Fahrgeschwindigkeit auswerten.
- Mängel: Gilt als verlässlich. Lediglich der Fahrstreifen muss entsprechend gut sein.
- Toleranz vom Blitzkasten: Die Bewegung der Leiterbahnen bei normalen Überfahrten darf der Messwert maximal um ein Halben Prozent des Realwertes abweichen (PTB).
- Blitzer-Kosten: bedingt von Breite der Fahrbahn und der gewünschten Länge ab 50.000 EUR bis hin zu 250.000 Euro
- Blitzer-Warner: Oftmals sind die Induktionsschleifen auf der Fahrspur zu bemerken
Toleranz-Abzug beim Blitzer
Wie schon auffällig geworden ist, ist die Messtoleranz beim Messen abhängig vom Geschwindigkeitsmeßgerät. Unterschiedliche Blitzer weisen unterschiedliche Toleranzbeschränkungen auf. Dies hängt mit der unterschiedlich genauen Präzision und Verlässlichkeit der entsprechenden Blitzeranlagen zusammen. Die Toleranzbeschränkungen werden dabei von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt festgelegt. In jedem Fall handelt es sich bei dem jeweiligen Geschwindigkeitskontrollgerät um ein geeichtes Meßsystem. Dabei müssen Blitzkasten nach längerem nachgeeicht werden. Laut der der Eichbehörden müssen nämlich ca. 15 Prozent der Geschwindigkeitsmessanlagen zum wiederholten Mal zur Reparatur. Innerhalb der geschlossenen Ortschaft und außerorts gelten jedoch immer diegleichen Toleranzbereiche. Der Toleranzabzug auf der Fernverkehrsstraße ist demnach genauso groß wie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Damit Sie die diversen Toleranzbegrenzungen im Überblick haben, stellen wir Ihnen diese im Weiteren kurzgefasst dar:
Blitzer Toleranz für Laser-, Radar- und Lichtschrankenmessmethoden
- Hierbei werden 3 km/h für Fahrzeuggeschwindigkeiten unter 100 km/h subtrahiert
- Bei Fahrzeuggeschwindigkeiten über 100 Stundenkilometer werden 3 % von der Fahrgeschwindigkeit subtrahiert
Blitzer Toleranz für Provida Videofahrzeuge
- 5 %, wenigstens 5 km/h
Übersicht: Diese Toleranz wird bei einem Blitzer abgezogen
Können auch nicht-geeichte Messanlagen verwendet werden?
Auch nicht-justierte Blitzeranlagen können zur Messung der Geschwindigkeit eingesetzt und die Resultate auch vor den Gerichtshof dargelegt werden. Allerdings gelten hier hier nicht die gängigen Toleranzbegrenzungen. Die Toleranzbereiche sind in diesem Fall bedeutend höher. Bedeutend ist dazu der Entscheid des Amtsrichters.
Distanz zum Blitzkasten: Wann darf gemessen werden?
Sie sind mit 130 Stundenkilometer auf der Schnellstrasse am Fahren. Überraschend erstrahlt ein Straßenschild oder Lichtsignal, das Ihnen eine weitaus geringere erlaubte Geschwindigkeit vorschreibt. Derart schnell können Sie als Fahrer nicht einbremsen, ohne eine Gefährdung der Verkehrssicherheit zu werden. Wie sehen die Regelungen in diesem Fall aus? Wie viele Sekunden werden dem Fahrer eingeräumt bzw. die Möglichkeit gegeben, um seine Fahrtgeschwindigkeit an die Vorschriften anzupassen? Und wo ist es erlaubt den Blitzkasten zu platzieren?
Abstand zum Blitzer: Die Vorgaben der Bundesländer in der Bundesrepublik Deutschland räumen ein, dass dem Fahrer bis zur Anpassung seiner Fahrzeuggeschwindigkeit eine Strecke von wenigstens 150 bis 200 Metern bereitgestellt wird, genau ab dem Zeitpunkt der geänderten Geschwindigkeitsbegrenzung.
Blitzer von hinten – Wann werden Blitzer-Aufnahmen ungültig?
Wenn die Radarfalle aufgeleuchtet hat und von Blitzerstrafen auszugehen ist, muss die Tempoüberschreitung nachgewiesen werden. Dies geschieht mittels der unterschiedlichen Meßanlagen und letztendlich auch anhand der Fotos bzw. den Videosequenzen. Hierbei ist es nicht ausreichend, wenn lediglich das Gefährt festgestellt wurde. Denn generell haften bei Geschwindigkeitsübertretungen nicht die Halter, sondern der Fahrer. Deswegen dienen die Radarfallen-Bilder auch als Beweismittel. Ein Blitzerkasten von hinten, das heißt Blitzer-Bilder, die den Kraftfahrer nicht feststellen lassen (rückseitiges Foto), sind deshalb in Frage zu stellen und heutzutage nicht üblich, auch weil sie den Fahrzeuglenker nicht eindeutig identifizieren.
Dieser Umstand erheitert im Besonderen die Kraftradfahrer. Zumal das Nummernschild eines Motorrades rückseitig am Gefährt montiert ist, können Biker im Falle eines Blitzautomats nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Einen besonderen „Motorrad-Blitzkasten“ gibt es aktuell noch nicht. Erst, wenn der Motorradfahrer auf frischer Tat erwischt und angehalten wird, kann er geahndet werden.
Werden Blitzer-Nachbauten eingesetzt?
Blitzkasten-Nachbauten gibt es wirklich. Es handelt sich dabei in der Regel um einen Nachbau, der von privaten Personen aufgebaut wird, die sich für die Befolgung der höchstzulässigen Geschwindigkeit einsetzen. Auf öffentlichen Flächen ist solch eine Blitzer-Attrappe von privaten Personen untersagt. Allerdings ist es nicht möglich von Rechts wegen dagegen vorzugehen, wenn diese auf Privatflächen aufgebaut werden.
Blitzer-Warner – Welche Methoden sind für Autolenker unzulässig und welche erlaubt?
Angesichts der technologischen Entwicklungen der gegenwärtigen Zeit wurden nicht nur Verbesserungen im Bereich der Straßenverkehrsüberwachung und der Geschwindigkeitsermittlung gemacht. Genauer gesagt ist ebenfalls eine technische Entwicklung zu erkennen, die sich zum Nachteil der Blitzeranlagen durchgesetzt hat und der die Fahrzeughalter davor behüten und den jeweiligen Blitzerkasten melden sowie stören soll. So bleibt es dem Fahrer erspart, auf einer der Blitzer-Aufnahmen abgebildet zu werden und er kann sich die Blitzer-Strafen sparen. Doch wo liegen hier die Grenzen? Welche Blitzer-Warner sind zulässig und welche unzulässig? Gibt es hier einen rechtlichen Graubereich, der bereitwillig genutzt wird? Im nachfolgenden zeigen wir Ihnen verschiedene dieser Blitzer-Warner und ihren rechtlichen Umstand klären.
Die Blitzerwarner-App
Ein Funktelefon kann als Radarfallenwarner herhalten.
Es gibt Anwendungen für alle vorstellbaren Dinge mit allen nur vorstellbaren Funktionen. Auch eine Blitzer-Applikation sind in den Portalen zu bekommen. Die verschiedenen Blitzer-Anwendungen machen damit Werbung, als Radar Warner zu fungieren und den Fahrer zeitig vor Blitzerkästen oder einer zivilen Polizeiüberwachung aufmerksam zu machen. Wer die Blitzerwarner-Applikation als einen treuen Radar Warner benutzen will, der braucht vorrangig einen Internetzugang. Auf diese Weise werden die Positionen über die verschiedenen Blitzer stetig aktualisiert. Die Positionen werden derweil von der Web-Nutzerschaft bekanntgegeben und es wird nur vor den Blitzanlagen alarmiert, die für den eigenen Weg eine Rolle spielen. Nützlich ebenso wie geldsparend.
Untersuchungen bestätigten, dass die Blitzer Warner-App sich überwiegend für stationäre Radarfallen eignet. Feste Blitzer werden sofort erkannt und dem Fahrer wird eine zeitige Warnung durchgegeben. Ein portabler Blitzer bereitet der Blitzer Warner-App allerdings mehr Schwierigkeiten. Diese Unzulänglichkeit steht mit der Struktur der rotlicht Blitz-Kasten-App in Zusammenhang. Denn erst, wenn beweglicher Blitzerkasten zeitig von der Gemeinschaft festgestellt und gemeldet wird, kann der Fahrzeuglenker sich entsprechend verhalten. Wie sieht es mit der Legalität der Blitzer Warner-Applikation aus? Hier wird argumentiert, dass die Applikation als Radarfallen Warner bewertet wird und deshalb illegal ist.
Die Radar Warngeräte
Radarwarngeräte sind im World Wide Web erhältlich. Der Blitzerwarner erkennen die Strahlung, welche von dem Geschwindigkeitsmessgerät ausgestrahlt wird und warnt so den Fahrzeuglenker, wenn ein solches Signal entdeckt wird. Doch wie schaut es mit der gesetzlichen Lage bei diesem Blitzerwarner aus?
Ein Radarwarner darf rechtlich gesehen erworben werden, allerdings während des Fahrens nicht benutzt werden. Wird der Fahrzeuglenker mit diesem Blitzer Warner erwischt, blühen ihm Blitzer-Bußen in Höhe von 75 Euro und ein Punkt im Flensburger Zentralregister.
Der Laserblocker
Laser-Jammer sollen als Blitzer Warner gegen Kontrollgeräte im Gebiet der Laser-Technologie hilfreich sein. Den Lasermessungen soll es durch diese Apparate nicht möglich sein, die Fahrtgeschwindigkeit zu überprüfen, weil die Lichtwellen, welche die Messgeräte emittieren, vom Laser-Blocker gestört werden und so keine Geschwindigkeitsüberprüfung stattfinden kann. Auch diese Methode ist juristisch untersagt und hat sowohl Verwarnungsgeld als auch Punkte in der Verkehrssünderdatei zur Folge.
Die Blitzer-Bilder verfälschen oder unerkenntlich machen
Weil die Tempoüberschreitung nachgewiesen werden muss und dies zumeist mit Blitzer-Fotos gemacht wird, finden sich Mittel, die dazu dienen, die Photos der Blitzerkasten nicht erkennbar zu machen. In diesem Fall kann das Kennzeichen vom Fahrzeug unerkennbar gemacht werden. Dies geschieht zum Beispiel mithilfe einer reflektierenden Schicht am Autokennzeichen selbst. Diese Praktik ist nicht bloß wenig effizient, sondern fällt als „Urkundenfälschung“ in Deutschland gemäß §22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unter einer Verkehrsstraftat. Ebenso sind Vergehen öffentlich bekannt, bei denen Menschen mit einer Gegenblitzvorrichtung auf das Aufblitzen reagiert haben. Auch diese Vorgehensweise ist unzulässig und ebenfalls kaum effizient.
Das Navi als Blitzer-Warner
Das Navigationsgerät kann ebenfalls wie die Blitzer-Warner-App dazu benutzt werden, rechtzeitig vor Radaranlagen zu informieren. Nicht nur stationäre Radarfallen werden hier gespeichert, sondern ebenfalls Lokationen, wo oft ortsungebundene Blitzer aufgestellt werden. Die Präventivfunktion ist praktisch und einfallsreich. Jedoch gehört genauso die Navigation als Blitzer-Warner als illegal. Führen Sie ein Navigationssystem mit sich im Fahrzeug, das als Blitzer-Warner fungiert, ist allein das schon rechtswidrig.
Der Blitzer-Marathon wird eingeführt – Abzocke oder gelungener Streich?
Rentabilität von Blitzern: Dank der Geschwindigkeitsüberwachungen können große Profite erwirtschaftet werden.
Der letzte Blitzkasten-Marathon startete am 03. April 2019 und wurde mit 14.700 Ordnungshüter und 8500 Stationen zur Geschwindigkeitsmessung bundesweit durchgeführt. Doch welches Ziel verfolgt solch eine Initiative und erzielt sie die gewünschte Absicht?
Die Betrachtungsweisen zu diesem Thema gehen in verschiedene Richtungen. Viele sehen in der Einführung des Blitzer-Marathons nur eine zusätzliche Form geldlicher Trickserei der Kraftfahrer. Und die Vorstellung ist vermutlich gar nicht derart ungerechtfertigt. Damit Sie eine annähernde Vorstellung bekommen, wie viele Meßgeräte in Deutschland verwendet werden und welche Geldflüsse im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsverstöße im Staatssäckel landen, hier eine kleine Zusammenfassung:
- Blitzer in Berlin: In Berlin sind 130 Blitzerkasten in Verwendung, das jährlich eine Summe von fast 700.000 EUR an Blitzer-Strafen hereinholen.
- Blitzerkasten auf der A2: Auf der A 2 wird nicht selten kontrolliert. Hier soll der Blitzer pro Tag etwa 660 Bilder schießen. Der Gemeinde Bielefeld erzielt jährlich fast 6 Mio. Euro mit Strafen.
- Blitzer in München: Die Stadt München hat’s geschafft, mit einem einzigen Blitzkasten – an der richtigen Lokalität aufgebaut – über 86.000 Geschwindigkeitsdelikte zu ertappen und eine Geldsumme von rund 1,74 Mio. in die öffentliche Hand zu bringen.
Welchen Städten kommen Geschwindigkeitsüberwachungen am meisten zu Gute?
Spannend ist eine Nebeneinanderstellung der unterschiedlichen Summen, die die jeweiligen Gemeinden entsprechend der Geldstrafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen umsetzen konnten. Im Folgenden präsentieren wir zehn Ortschaften, welche 2018 folgende Geldbeträge aus Verwarn- und Strafgeldern kassierten:
- Bielefeld: 10,7 Mio. Euro
- Chemnitz: 3,6 Mio. Euro
- Duisburg: 10,1 Mio. Euro
- Flensburg: 1,8 Millionen EUR
- Hamburg: 30 Mio. Euro
- Köln: 30,1 Millionen Euro
- Leipzig: 10,4 Millionen Euro
- Lübeck: 4,1 Millionen EUR
- München: 13,3 Mio. EUR
- Stuttgart: 15,2 Millionen Euro
(Quelle: www.statista.de)
Was bedeutet Rentabilität in der Tat?
Die Profitabilität im Hinblick auf die Radarkontrollen ist nicht bloß am bereinigten Gewinn der Geldstrafen auszumachen. Um die Fragestellung nach der wirklichen Profitabilität sachgerecht aufzuklären, darf nicht allein der Bruttoertrag an Bußgeldern hinzugezogen werden. Zu beachten sei des Weiteren, dass Unfälle aufgrund von Geschwindigkeitsübertretungen Hauptgrund der Unfälle auf den deutschen Verkehrswegen darstellen. Genauer gesagt ermittelt sich die Rentabilität durch Kostensenkungen im Bereich von Versicherungsaufwendungen, die aufgrund der Folgeerscheinungen eines Unfalls entstehen.
Sind Geschwindigkeitsüberwachungen dabei hilfreich die KFZ-Fahrer zu mäßigen?
Logischerweise ist die Effektivität der Geschwindigkeitsüberwachungen und der Straßenverkehrsüberwachung als solche auch von dem Benehmen und der Geisteshaltung des Einzelnen abhängig. Wer nicht bereit ist, die Gefahr zu bemerken, welche von seinem Handeln ausgeht und sich oftmals vom Starenkasten erwischen lässt, den wird man sehr schwer bändigen können und vielmehr als das klassische Bestrafungsrepertoire gibt es da nicht. Deswegen bleibt der Regierung keine besonders große Wahl als die Tempokontrolle und die Technologie der Meßsysteme nach wie vor auf Trab zu bringen und so zu versuchen, die Sicherheit auf den Straßen zu gewähren.
Sie sind geblitzt worden! Lohnt sich ein Einspruch?
Sie wurden gemessen, wollen den Blitzer-Strafen entwischen und wissen schlicht nicht, inwieweit sich ein Widerspruch rechnet bzw. hilfreich ist? Blitzerkasten anfechten, aber wann? Wann Sie nach der Radarmessung einen Anwalt engagieren sollten, hängt von der betreffenden Sachlage ab. Bedingt von Meßgerät und Umständen kann ein Einwand da doch vorteilhaft sein. Sanktionen im Rahmen von Geschwindigkeitsübertretungen bringen nicht bloß hohe Bußgelder mit sich. Sie können ebenso bis 3 Punkte im Flensburger Zentralregister bekommen. Hier ist zu berücksichtigen, dass das vollständige Punktesystem lediglich 8 Punkte umfasst. Unter anderem ist ein Fahrverbot in der Länge von drei Monaten entgegenzusehen. Insbesondere Fahrer, die beruflich auf die Lenkberechtigung angewiesen sind, sollten ihre Möglichkeiten deswegen nachprüfen lassen und einen Einwand in Erwägung ziehen. Aber wann lohnt sich ein Widerspruch gegen den Bescheid?
Ist bei der Überprüfung durch einen Blitzer ein Widerspruch möglich?
Im nachfolgenden haben wir hilfreiche Hinweise für Sie zusammengetragen:
- Halten Sie sich vor Augen, dass selbst die Gesetzeshüter nicht ausnahmslos präzise sind. Prüfen Sie daher jeden Bescheid.
- In Wirklichkeit wird jeder zehnte Bussgeldbescheid zu Unrecht ausgestellt
- Zu den fehlerhaft ausgestellten Mahnbescheiden gehören einige, die Auswirkung einer inkorrekten Verkehrsüberwachung sind.
- Vorrangig bei einer rückseitigen Messung, dies bedeutet bei sogenannten Heckbildern, sollten Sie eine Konsultation in Erwägung ziehen
- Bedenken Sie, dass Sie für den Vorbehalt lediglich zwei Wochen Zeit haben. Achten Sie deshalb auf einen pünktlichen Einspruch.
- Perfekt ist es, sofern sie einen Rechtschutz haben. Die Kosten können gerade dann hochgehen, wenn die Meinung eines Experten vonnöten ist.
Radarmessungen in Deutschland
Multanova 6f
Die Multanova VR 6F gibt es als Einbau im Fahrzeug und als bewegbares Dreibeingerät, und als Brückenradar. Im Vergleich zu den vorgenannten Messgeräten wird hier mit Hilfe einer elektromagnetischen Welle die Fahrgeschwindigkeit des zu kontrollierenden Gefährts feststellt.
Funktionsprinzip
Das Radargerät Multanova VR 6F funktioniert nach dem Doppler-Prinzip, d.h. von einer Radaranlage wird hochfrequente Strahlung unter einem festgelegten Ausstrahlwinkel (Messwinkel) mit bekannter Frequenzlänge fortlaufend ausgesandt und nach Reflektion von der Anlage von Neuem aufgefangen. Während die, von der Fahrbahn zur Gerätschaft reflektierte Strahlung - wie bei allen feststehenden Objekten - ohne Frequenzveränderung bleibt, ergibt sich bei einem sich bewegenden Fahrzeug wegen des Doppler-Effektes eine Schwingungsveränderung. Bei dem auf die Radarsonde zufahrenden Gefährt ist dies immer eine Erhöhung der Frequenz, bei einem sich von der Radarvorrichtung entfernenden Fahrzeug ist dies stets eine Schwingungsverringerung. Durch die Art der Schwingungsänderung kann somit die Fahrrichtung und durch den Betrag der Schwingungsänderung die Fahrtgeschwindigkeit eines erfassten Fahrzeuges festgestellt werden.Am Eindrucksvollsten kann dies bei einem passierenden Einsatzfahrzeug mit angeschaltetem Horn herausfinden, wobei die Änderung der Frequenz durch die hörbare Wahrnehmung direkt wahrzunehmen ist.
Messvorgang
Unter Berücksichtigung auf das Arbeitsprinzip muss ein am Rande der Fahrspur aufgebautes Geschwindigkeitsmeßgerät die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Fahrzeugs gezwungenermaßen mithilfe des Winkels (alpha) messen, in welchem das Radarsignal relativ zur Fahrbahnspur eintrifft. Beim Gerätefabrikat Multanova 6F ist dieser Winkel mit 22° reglementiert.
Es ist somit nachvollziehbar, dass eine Überprüfung nur dann korrekt erfolgt, wenn dieser Sollwinkel eingehalten wird. Bei einem geringeren Winkel zwischen Längsachse des gemessenen Gefährts und dem Radarstrahl werden zu hohe, bei einem größeren zu niedrige Fahrgeschwindigkeiten ausgegeben.
Zum Verständnis des Messvorgangs ist weiterhin entscheidend, dass sich eine Messdauer über die gesamte Durchfahrt des zu kontrollierenden Kraftfahrzeugs erstreckt. D.h. ein Gefährt taucht in den Radarkegel ein und liefert ab diesem Augenblick der Radarvorrichtung bis zur Ausfahrt aus dem Radarkegel permanent ein Doppler-Signal.
Zur sicheren Identifikation des Kraftfahrzeugs muss dieses erst eine entsprechende Strecke im Radarstrahl fahren. Erst dann wird der konkrete Messprozess gestartet. Dabei wird zuerst die Fahrtrichtung des sich im Radarsignal befindlichen Fahrzeuges lokalisiert. Entspricht die Fahrtrichtung der zu erwartenden, gelangen nur noch Dopplersignale dieser Fahrbahnrichtung zur Bewertung. Ist die Anlage für zwei Fahrbahnrichtungen eingestellt, bestimmt das erste, in den Radarkegel eintauchende Fahrzeug die Messrichtung, Kraftfahrzeuge der entgegengesetzten Fahrbahn werden für die Dauer des aktiven Messzyklus ignoriert.
Auf der Messstrecke werden Geschwindigkeitswerte festgestellt, die mindestens über eine Strecke von 0,25 Meter konstant sein müssen. Dieses Messresultat wird am Steuermodul angezeigt. Wird innerhalb einer Wegstrecke von 200 cm kein Segment konstanter Geschwindigkeit ermittelt, wird die Messung annulliert und auf dem Bedienmodul erscheint —.
Messwertüberprüfung
Wurde ein gültiger Messwert ermittelt, erfolgt in der nachfolgenden Periode eine Auswertung des ermittelten Meßresultats (Verifizierung). Abweichungen der Messergebnisse um mehr als 3% nach unten oder oben über eine Fahrstrecke von 1 m führen zu einem Abbruch der Überprüfung. Die Validierung wirde obendrein verfrüht beendet werden durch:
- Duchfahrt des überprüften Kraftfahrzeugs aus dem Radarstrahl
- Vorhandensein eines weiteren Fahrzeugs im Erfassungsbereich
- Doppler-Signale differierender Frequenzen,
- wobei die letztere Komponente in weiteren Bezug mit der vorliegenden Beweisführung im Zusammenhang steht .
War die Fahrstrecke von Start der Auswertung bis zu deren Abbruch mehr als 3 m, erfolgt bei einer Grenzwertüberschreitung eine Kameraauslösung. Die Einblendung der Messdaten erfolgt aber erst zu einem späteren Zeitpunkt. War die Strecke kürzer als 3 m, wird die Auswertung annulliert, da sie nicht hinreichend verifiziert wurde. Auch bei Übertretung des Geschwindigkeitslimits findet in diesem Zusammenhang keine Kameraansteuerung statt.
Im Kontrollbereich der Überprüfung wartet das Messequipment auf das Ende der Überprüfung. Das unter normalen Bedingungen gewisse konstante Merkmale aufweisende Doppler Signal sollte dann innerhalb einer Distanz von 200 cm nach Abschluss der Überprüfung abreißen, was tatsächlich auf die Ausfahrt des gemessenen Kraftfahrzeugs hinweist. In diesem Zusammenhang kann der Messwert zweifelsfrei dem Vehikel zugeordnet werden. Im Anschluss werden die Messdaten im Foto eingefügt und der Fotofilm weitertransportiert.
Wird im Kontrollbereich jedoch eine Strecke beständiger Geschwindigkeit abweichend von dem vorab ermittelten Wert gefunden, wurde der Abbruch der Evaluation durch die Einfahrt eines anderen Kraftfahrzeugs oder durch Dopplerreflexion initiiert.
Eine besondere Eigenschaft liegt in der Erkennung des zufahrenden Verkehrs, wie vorliegend. Hier erfolgt die Kameraansteuerung sobald eine Geschwindigkeitsüberschreitung dokumentiert wird. Die Kamera wird hierdurch frühzeitig genug ausgelöst, um die Fahrzeugfront mit dem Kfz-Kennzeichen abzulichten. Die Messdaten werden aber hingegen erst nach Beendigung der Messung und unter der Voraussetzung ihrer Validität in das Foto eingeblendet. Erfolgen Bestätigung, Validierung und Überprüfung des Geschwindigkeitsmesswertes hinterher nicht, werden anstelle des Geschwindigkeitsresultats Abbruchszeichen „—“ im Foto eingeblendet.
Das Messgerät Mesta 208 - Wie arbeitet das Radargerät?
Um die Beachtung der Tempobegrenzung zu prüfen, setzt die Polizei Blitzer, Radaranlagen sowie LIDAR ein. Sie nutzt dabei die diversen Methoden, um Verkehrsrowdys zu erwischen. Unter anderem kommt in diesem Fall auch der Mesta 208, ein portables Radarmessgerät, zum Einsatz.
Die Gerätschaft wird dabei oft in einem abgestellten Automobil am Fahrbahnstreifen integriert, sodass es von PKW-Fahrern sehr schwer auszumachen ist. Auch gegen Bußgeldschreiben, die infolge eines Schnappschusses vom Blitzkasten Mesta 208 erfolgen, können Betroffene im Bedarfsfall Widerspruch einlegen. Ob dies nützlich ist, muss einzeln überprüft werden. Im Zweifelsfall kann es nützlich sein, einen Jurist zu Befragen.
Das Messverfahren des Blitzkastens Mesta 208
Der Mesta 208 zählt zu den Radarfallen genau wie andere Blitzerkasten. Hier sind unter Anderem der Multanova VR 6F oder ebenfalls der TRAFFIPAX-SpeedoPhot zu nennen. Das Radarmessgerät untersucht die Geschwindigkeit mit einem Hochfrequenzsender und elektromagnetischen Signalen. Hierbei strahlt die Apparatur über eine Richtantenne eine elektromagnetische Welle ab. Diese ist ausgerichtet und gebündelt und trifft die Fahrbahn in einer vorgegebenen Richtung. Die Konfiguration kann dabei bei den verschiedenen Messaparaturen variieren.
Die ausgesandte Welle breitet sich vor der Antenne konisch aus. Nähert sich nun ein Vehikel diesem Bereich, wird diese Welle von ihm zurückgesandt, weswegen ein Teil der Strahlung wieder den Sender erreicht. Die von dem fahrenden KFZ zurückgesandte Welle wird hierbei in ihrer Frequenz verändert. Das geschieht auf Grund des so genannten Doppler-Effektes. Der Mesta 208 kann anschließend anhand dieses Schwingungsunterschiedes zwischen der gesendeten Welle und der empfangenen Welle die Fahrgeschwindigkeit des herannahenden Fahrzeugs ermitteln. Auch nach einer Überprüfung des Mesta 208 wird eine Messfehlertoleranz abgezogen, mit der eventuelle Messfehler ausgeglichen werden sollen. Wie bei allen portablen Radarfallen hat diese Messfehlertoleranz üblicherweise eine Höhe von 3 km/h bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h, bzw. 3 Prozent über 100 km/h.
Mesta 208 - Mögliche Messfehler der Radarvorrichtung
Auch beim Mesta 208 kann es durch verschiedene Faktoren zu Messungenauigkeiten kommen. Die Ausrichtung des korrekten Winkels zur Fahrspur ist überaus wichtig, da es ansonsten zu sogenannten Winkelungenauigkeiten kommen kann. Bei dem Starenkasten Mesta 208 sollte der Messwinkel 25 Grad betragen. Ist der Winkel zu klein eingestellt, werden zu hohe Geschwindigkeitswerte gemessen, bei einem zu großen Messwinkel dem entsprechend zu geringe.
Ebenfalls muss auf die einwandfreie Zuordnung der Messergebnisse geachtet werden, zumal der Meßbereich einige Meter überspannen kann und sich falls nötig mehrere Kraftfahrzeuge gleichzeitig in diesem befinden können. In diesem Fall sind nicht bloß Probleme bei der Zuteilung der Messergebnisse zu beobachten, sondern ebenso auch Dopplerfehlmessungen.
Technische Infos zum Mesta 208
Die nachfolgenden Punkte geben nochmals einen Überblick über die technischen Daten, die der Mesta 208 zugrunde liegen:
- Sendefrequenz: 24,125 GHz
- Winkel des Messvorgangs: 25°
- Überprüfungsbereich: 10 bis 250 Stundenkilometer
Radarpistole SPEEDCONTROL
Dieses Gerät wird vorwiegend im Freistaat zur Messung der Geschwindigkeit verwendet. Auf grund unten genannter besonderer Umstände wird es jedoch nur noch gelegentlich eingesetzt.
Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
Antennenfabrikat: Kegelhorn, 23 dBi Gewinn
- EIRP: < 500 mW
- Halbwertsbreite: 12 Grad
- 10 dB-Breite: 36 Grad
- Leistungsdichte: 0,31 mW/cm² (ermittelt am Horn)
- Polarisierung: zirkular linksdrehend
- Aktionsreichweite > 1 km
- Winkel Der Messung: 0 Grad
- Messwiederholrate: 0,8 s
- Meßintervall: 22,34 ms
- Temperaturbereich: -20 °C bis +60 °C
- Überprüfungsbereich: 20 km/h bis 199 km/h
- Messwertgenauigkeit: 3 km/h bei Messresultaten bis 100 km/h
- 3% bei Meßresultaten oberhalb 100 km/h
- Leistungversorgung: 12 Volt, ca. 0,5 A
Es fällt auf, dass der Messwinkel mit 0 Grad deklariert ist, d.h. das Meßgerät ist in der Theorie parallel zum Fahrbahnrand zu platzieren. De facto ist dies praktisch nicht möglich, zumal das Geschwindigkeitsmeßgerät ja zur Ortung der Kraftfahrzeuge nicht mittig auf der Verkehrsspur aufgestellt werden kann. Durch die Aufstellung am Straßenrand entsteht ein Winkelfehler, der sich jedoch immer zugunsten des Gemessenen bemerkbar macht.
Die Energiedichte ist mit 0,31 mW/cm² überaus gering; sie liegt weit unterhalb der erlaubten Energiedichte bei Ganzkörperexposition (10 mW/cm²). Bei versehentlicher Bestrahlung von Menschen sind deswegen keine gesundheitlichen Risiken anzunehmen.
Mögliche Meßfehler durch mehrere Fahrzeuge im Radarstrahl. Auf grund der hohen Aktionsreichweite des Radarstrahls (bis zu 1 km) ist es möglich, dass andere Kraftfahrzeuge als das beabsichtigte Gefährt überwacht werden. Es wird dann zwar ein gültiger Meßwert dokumentiert, doch die Zuordnung desselben zu einem bestimmten Fahrzeug bleibt unsicher.
Im Labortest konnte die Gerätschaft durch externe Jammer im selben Frequenzbereich (K-Band) beeinflusst werden. Aufgrund des Umstands, daß die Sendefrequenz des Meßgerätes auch für weitere Zwecke (nichtnavigatorischer Rundfunk) zugelassen ist, ist es notwendig, dass das Bedienpersonal vor Beginn einer Überprüfung das Gerät auf höchste Empfindlichkeit einstellt wie auch durch einen Rundumschwenk (360°) prüft, ob sich im Erfassungsbereich des Messsystems ein Störsendegerät befindet. Bei Störfällen leuchtet entweder die Anzeige "RFI" am Kontrollgerät auf oder es wird ein Geschwindigkeitsmesswert angezeigt, obwohl sich kein mobiles Objekt im Umkreis aufhält.
Um eine sichere Kontrolle mit der Radarpistole SPEEDCONTROL zu bewerkstelligen, ist auf folgende Kriterien wichtig zu achten:
- Die Messung darf lediglich durch einen Bediensteten gemacht werden, der an einem besonderen Workshop mitgewirkt hat und mit den besonderen Eigenschaften der Anlage geschult ist.
- Das Meßgerät muss selbstverständlich geeicht sein; die Gültigkeit der Eichung sollte nicht verstrichen sein.
- Von der Geschwindigkeitskontrolle ist ein Bild anzufertigen. Charakteristiken der Kontrollstelle können nachfolgend ggf. durch einen Sachverständigen überprüft werden.
- Die vorgeschriebenen Funktionsüberprüfungen müssen zu Beginn sowie am Ende einer Messreihe getätigt werden. Hierzu zählen der Anzeigentest "888", der Oszillatortest "32" und der Stimmgabeltestlauf "80". Die Resultate dieser Überprüfungen sind im Messprotokoll aufzuzeichnen.
- Durch Kontrolle der Aktionsreichweite von LKW ist der wirksame Strahlungsbereich zu ermitteln und ggf. in einem (extra) Lichtbild zu dokumentieren.
- Langsames Schwenken des Radarhandgerätes in einem Vollkreis (360°) zur Auffindung etwaiger Störquellen
- Im effizienten Strahlungsbereich darf sich während eines Meßvorgangs nur ein Fahrzeug aufhalten. Die Indienstnahme der Radarpistole SPEEDCONTROL scheidet dadurch auf vielbefahrenen Straßen aus
- Das angepeilte Fahrzeug ist auf einer Strecke von mindestens 40 m durchweg (= mit wenigstens 2 Messresultaten) zu erfassen, wenngleich diese Kontrollstrecke sich insgesamt innerhalb eines Bereichs von 400 m erstrecken muß.
- Das hörbare Dopplersignal ist anzuhören und einzustufen. Volatile Veränderungen in der Tonhöhe deuten auf Störungen (z.B. mehrere Autos im Meßstrahl) hin.
- Der Meßwert ist in einem Protokoll zu erfassen. Nach Möglichkeit sollte aufgrund des fehlenden Protokollfotos das Messergebnis dem Betroffenen gezeigt werden, und erst dann eine neue Überprüfung initiiert werden.
Traffipax Microspeed 09
Das Traffipax-Microspeed 09 ist die Vorgängerausführung des Traffipax Speedophot Apparates und ist baugleich mit dem Gatsometer-Radar-Type 24. Wenngleich es noch zulässig ist, wird es auf Grund veralteter Technik nur noch selten (beispielsweise in der Landeshauptstadt) genutzt. Es sendet auf der Frequenz 13,450 GHz (Ku-Band) und ist für den Messbereich von 20 bis 200 km/h zulässig.
Traffipax-Speedophot
Mit dem TRAFFIPAX Geschwindigkeitsmeßgerät speedophot eröffnen sich neue Möglichkeiten in der Streckenüberwachung. Die verschiedenartigen Meß- und Nutzungsmöglichkeiten gestatten einen vielseitigen Einsatz:
Zur festinstallierten Kontrolle des kommenden und abfahrenden Verkehrs vom rechten oder linken Rand der Straße, eingebaut im Radarmessfahrzeuge oder mit Spezialdreibein. Die Richtung der Überprüfung wird automatisch oder händisch umgeschaltet.
Als Kamerawagen zur Überwachung des fahrenden Verkehrs mit fotografischer Aufzeichnung von Verkehrsstraftaten.
Erweiterungsmöglichkeit:
Mobilen Verwendungals Radarwagen zur Geschwindigkeitsmessung im fließenden Verkehr, dezent und ohne Behinderung bzw. Gefährdung des Straßenverkehrsflusses.
Lieferung als stationäre Radarbox für automatisierte Geschwindigkeitsüberprüfung mit fotografischer Erfassung.
Die Nutzung und Bedienung der Speedophot-Anlage ist einfach und unproblematisch, ein paar Handgriffe sind bis zur Messbereitschaft notwendig. Nach einmaliger Einstellung arbeitet die Prozessor-gesteuerte Apparatur vollautomatisch.
Für stationäre Tempomessungen mit eingebauter Antenne im Fahrzeug ist nur der Radarmessfahrzeuge analog zum Rand der Straße auszurichten. Meßwinkel der Sendeanlage und Bildwinkel der Kamera sind dann autonom gegeben.
Beim Einsatz auf Stativ geschieht das Ausrichten der Antenne im 90 Grad Winkel zum Rand der Straße. Ausgerüstet mit der Option für portable Meßstellen im fließenden Straßenverkehr schaltet die Vorrichtung automatisch von ortsfestem Radareinsatz auf Radar- wie auch Tachometermessung um.
Durch die kleinen Geräteabmessungen ist ein einfacher Einbau in alle Fahrzeugtypen ohne Einengung des Cockpits garantiert, wogegen ein freier Ausblick zur Observation der Straßenlage besteht. Am Bedienpult befindet sich lediglich das Fototeil mit eingebauter Kontrolleinheit. Bedienteil und Blitzergenerator können versteckt (z.B. im Gepäckraum) installiert werden.
Durch die gänzlich neue Einspiegelung der festgestellten Geschwindigkeit und sämtlicher anderen Daten werden die vollständige Straßenlage und die Umgebung erfaßt und ohne Beschränkung auf dem Fotofilm visualisiert.
Im oberen Bildbereich sind sämtliche Informationen in zwei Zeilen einbelichtet, z.B. bei ortsgebundenen Radaranlagen:
- ermittelte Geschwindigkeit in km/h
- konfigurierte Reichweite Radar
- "RADAR" für Radarbetrieb oder "CAL" für Kalibrierung
- Richtungsindikator für die jeweils festgestellte Fahrrichtung
- Uhrzeit in Stunden, Minuten und Sekunden
- Datierung mit Tag, Monat und Jahr
- 7-stellige Codenummer
- 3-stelliger Bildzähler
Die herausragende Qualität der Filmaufnahmen mit stets klar erkennbaren amtlichen Autokennzeichen garantiert eine betriebssichere und stichhaltige Untersuchung sowie Bearbeitung der ermittelten Verkehrssünden.
Andere Besondere Eigenschaften:
- Ausgereifte, komplett störsichere Mikroprozessortechnologie mit Selbsttestroutine
- Mühelose Montage in jedes Fahrzeug - selbst in PKW's der Kompakt-Kategorie
- Vielseitige Einbaumöglichkeiten für Heck- und Frontmessungen
- Zweifelsfreie Fahrererkennung bei Frontablichtungen ohne zusätzliche Fotokamera
- Autonome Auswahl von Kraftwagen und Lastwagen mit separat einstellbaren Geschwindigkeitsobergrenzen bei Messungen im abfließenden Verkehr
Option:
- Bei Nutzung von Negativmagazinen Aufnahmekapazität von 800 Aufnahmen
- Fernbedienung und Kontrolle der Vorrichtung bei Stativeinsatz über ein Handmessgerät bis zu 30 m Kabellänge
- Datenspeicherung der Einspiegelungsdatensätze auf Memory-Karte
- Schnittstelle für Drucker
Technische Infos
Lizenzzeichen 18.11/89.13 - Fabrikatzulassung 1.23-3242.11/spdft PTB Braunschweig
Antenne
- Antennenfabrikat: Schlitzantenne
- Sendefrequenz: 24,125 GHz (K-Band)
- Sendeleistung: 20 mW
- Überprüfungsbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite I: 1. + 2. Spur
- Aktionsreichweite II: 1. - 4. Spur
- Messfolge: 2 Tempomessungen/Sekunde
- Messrichtung: abfahrender Straßenverkehr oder ankommender Verkehr
- händisch/autonom umschaltbar
- Winkel der Messung: 20 Grad zum Fahrbahnrand
- Platzierung: für Links- und Rechtskontrolle rechtwinklig zum Straßenrand
- Meßkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase, 20 Grad senkrechter Öffnungswinkel
Fototeil mit Kontrolleinheit (schwenkbar) mit Interface für Steuerelement und Radar-Handtaste
Tempoanzeige
- km/h (mph) LED-Punktmatrix 3-stellig, Ziffernhöhe 7,4 mm
- Infodisplay: LCD-Dotmatrix 4x16 Verkehrszeichen, Ziffernhöhe 4,15 mm
- mit Anzeige für Uhrzeit: Stunde, Minute, Sekunde
- Datum: Kalendertag, Monat, Jahr
- Fotozähler: 3-stellig
- Identifikator: sieben-stellig
- Grenzwert: Wagen/Lastwagen 3-stellig
- Überprüfungen total: vier-stellig
- Übertretungen: vier-stellig
- Aktionsreichweite Radar: Radius 1 oder 2
- Auslösung: +
- Messrichtung: abfließend, entgegenkommend
- Betriebsmodus: Radar, Radar beweglich, Tacho
- Zeit und Zeitangabe: Digitaluhr, quarzgesteuert mit Langzeitbatterie, 24-Std. Anzeige mit
- automatisierter Datumsüberlagerung incl. Schaltjahranpassung
- Schwellenwerte: regulierbar in 1 km/h-Schritten (bzw. Miles)
- Filmendeanzeige: mit eigenständiger Abschaltung
Fotokamera
- ROBOT-MOTOR-RECORDER 36 DFT
- Negativgröße: 24 x 36 mm
- Array: 2,5 x 36 mm am oberen Bildrand
- Datensatzeinblendung: zwei-zeilig Beleuchtung Regelbar
- Geschwindigkeit
- eingestellte Aktionsreichweite Radar
- festgestellte Verkehrsrichtung
- Uhrzeit in Stunde, Minute, Sekunde
- Datum (Tag, Monat, Jahr)
- Kode (1 mal 3 und 1 mal 4-stellig)
- Bildzähler
- Modus radar, Radar mobil, Tacho
- Verschlußzeit: 1/1000 Sek.
- Aufnahmefolge: 2 Photos/Sekunde
- Aufnahmekapazität: mit Standard-Filmpatrone 36 Fotos
- Auslösung: bei Radareinsatz automatisch per Radarsteuerimpuls
- bei Kamera/Tachometerbetrieb manuell über Auslöseschalter bzw. Radar-Schalter
- Objektiv: Schneider Tele Xenar 1:3,8/75 mm und Aufzeichnungswinkel: 26 Grad
- anderenfalls (Option): Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm mit Fotowinkel: 22 Grad
Bedienelement
- mit Interface für Radar Antenne
- Fototeil mit Steuereinheit
- Blitzgenerator
- Batterie
Blitzapparatur
- Blitzerleistung: 150 Ws
- alternativ (Erweiterung): 300 Ws in Kombination mit Zusatzequipment
- für Frontablichtungen: (Rotblitz)
- Blitzlänge: 1/zweitausend Sek.
- Blitzfolge: 0,5 Sekunde
- Reichweite: 45 m
Allgemeine Daten
- Temperaturbereich: -10 °C bis +60 °C Temperatur
- Energieversorgung der Gesamtanlage: durch 12 VOLT Batterie
- Betriebsversorgung des Gesamtsystems: 11-15 V
- Leistungsaufnahme: Antenne 0,5 A
- Fotomodul mit Kontrolleinheit/Bedienteil: 1,5 A
- nach Auslösung: 4,0 A
- Automatische Belichtungssteuerung: 0,5 A
- Blitzvorrichtung (Ruhestrom): 0,5 A
- nach Fotoauslösung: 80 A max. (Spitzenstrom)
- Dimensionen
- Antenne: 34 x 8 x 10 cm und 2,8 kg Gesamtgewicht
- Steuerelement: 22 x 8 x 19 cm und 2,5 Kilogramm Gewicht
- Fototeil mit Bedieneinheit
- (mit Fotokamera und eigenständiger. Belichtungssteuerung): 17 x 23 x 14 cm und 3,1 kg Gewicht
- Blitzgenerator: 20 x 12 x 26 cm mit 4,0 Kilogramm Gewicht
- Blitzlampe: 20 x 9,5 x 8 cm und 1,5 Kilogramm Gesamtgewicht
Erweiterung
- Nutzung von 30m-Ansatzmagazin (800 Aufnahmen) mit Umschalter Magazin sowie Installationsbügel
- Anschluß für Handmessgerät für Fernbedienung und Test bei Stativnutzung
- Geschwindigkeitsmesser, elektrisch gesteuert - Display Messwert: 3-stellig digital, Kontrollbereich 20 bis 250 km/h (12-155 mph)
- Verbindungsmöglichkeit für Drucker zum direkten Ausdruck der Daten
- Konnektivität für Memory-Card-Aufnahmesystem
Zwischenzeitlich gibt es eine neue Gerätebauart, speedophot 2, die jedoch in der Bundesrepublik derzeitig (Stand: August 1999) bisher nicht freigegeben ist: Traffipax speedophot II
Traffipax Speedophot II
Info: Das Geschwindigkeitskontrollgerät Speedophot II wurde einzig für ausländische Absatzmärkte konstruiert und ist in der Bundesrepublik nicht zugelassen
Mit dem TRAFFIPAX-Meßsystem speedophot II steht eine zukunftsweisende Gerätekombination zur Verfügung, die in ihren Merkmalen sämtliche Faktoren neuer Streckenaufsicht beinhaltet.
Vielseitiger einsatz - im Vehikel, auf Dreifuß oder als Radarkabine - ist durchs einzigartige Konzept mit nur einer Gerätschaft realisierbar. Das Radargerät Speedophot II ist ein Schritt in die Zukunft.
Neben der Nutzung des ROBOT MOTOR RECORDER, der Fotokamera für 35mm-Negative, ist bereits jetzt die Verbindung der digitalen ROBOT-smartcam vorstellbar.
Die Speedophot 2 kann als erste Gerätschaft seiner Art ohne Hardwareänderungen, d.h. nur mittels Menüführung am Handmessgerät, für Fahrzeugfront- und Heckinstallation, für Stativeinsatz und den ortsgebundenen Boxen/Mastbetrieb genutzt werden. Dazu wird der Nutzer durchs neuartige Handmessgerät mit dem insbesondere für diese Anwendung konstruierten grafischen Anzeigegerät unterstützt. Sämtliche Eigenschaften der Speedophot II werden grafisch angezeigt. Dies garantiert eine simple, störungssichere Handhabung der vollständigen Anlage.
Variable Anwendungsmöglichkeiten
Fahrzeugfronteinbau:
- Zur Überprüfung des kommenden und wegfahrenden Verkehrs aus dem stehenden Vehikel heraus.
- Für Messungen aus dem fahrenden KFZ heraus.
Heckeinbau:
- Zur Überprüfung des herannahenden und abfahrenden Verkehrs aus dem stehenden Fahrzeug heraus.
- Für Geschwindigkeitsmessungen aus dem fahrenden KFZ heraus.
Stativbetrieb:
- Einsatz auf Spezialdreibein für ankommenden und abfahrenden Verkehr.
Radarkabine:
- Die vollständige Speedophot II-Anlage wird bequem in einen wetterfesten Kasten (Option) verwendet.
Die Speedophot 2 ist sowohl für die Überprüfung des wegfahrenden genau so wie des herannahenden Verkehrs ausgelegt, wobei die Umschaltung der Messrichtung automatisiert oder per Hand erfolgt.
Die Fahrtgeschwindigkeit der entlangfahrenden Fahrzeuge wird mit einem gerichteten Radarkegel nach dem "Doppler-Grundprinzip" überprüft.
Bei Überschreitung der eingestellten Geschwindigkeitsobergrenze erfolgt eigenständig eine Aufzeichnung, auf der das jeweilige Gefährt mit der beobachteten Geschwindigkeit sowie Zeit und Datierung zur anschließenden Beweissicherung einwandfrei dargestellt sind.
Zur Überprüfung im fließenden Straßenverkehr gibt es die Möglichkeit, die Speedophot-Vorrichtung an das Fahrzeugtacho anzuschließen. Damit sind Geschwindigkeitsüberwachungen beim Fahren machbar.
Die äußerst kleinen Abmessungen der kompletten Gerätekombination erlauben einen unproblematischen Einbau in jedes Fahrzeug. Es ist gegenwärtig gebräuchlich, die Empfangseinheit in das Fahrzeug zu integrieren (z.B. Einbau in den Stoßfänger oder hinter den Kunststoff-Grill) oder auf Dreifuß, hinter der Rückscheibe eines Kastenwagens einzusetzen.
Die komplette Gerätekomposition kann auf ein Spezialdreibein aufgestellt - ohne Montage in ein Vehikel bzw. abgesetzt davon - verwendet werden. Als ortsfeste, autarke Apparatur kann die Speedophot II in eine Radarkabine verbaut werden. In dieser Version wird ausschließlich der abgehende Verkehr kontrolliert und es werden pro Überschreitungsvorgang 2 Photos wie auch 2 Lichtblitze ausgelöst.
Klare, gerichtsverwertbare Filmaufzeichnungen mit deutlich erkennbaren Automobil-Nummernschild gewährleisten eine störungsfreie und schnelle Analyse der registrierten Geschwindigkeitsübertretungen.
Die perfekte Grundvoraussetzung sogar zur rechnergestützten, eigenständigen Bearbeitung, die mit dem TRAFFIPAX- Filmanalysesystem TRAFFIDESK 2 machbar ist.
Jedes Bild enthält im Datenfeld sämtliche Informationen, die zur anschließenden Überprüfung vonnöten sind. Durchs patentierte ROBOT-Fotoanalyse-Verfahren wird für die Datensätze nur ein schmaler Rand am Negativ benutzt - das Hauptbild ist somit nicht beeinträchtigt.
Optional kann die Speedophot 2 mit einem ROBOT-MOTOR- RECORDER mit multifunktionellem Schreibkopf ausgerüstet werden, der aufgrund seiner Grafikfähigkeit auch Schriften wie Chinesisch, Arabisch uvw. Buchstaben darstellt. Liefermöglichkeit dieser Erweiterung auf Nachfrage.
Andere Merkmale:
- serienreife, zuverlässige Prozessortechnologie mit Selbsttestroutine
- fortschrittlichstes Gerätefabrikat mit seriellem Interface
- Vielseitige Einsatzmöglichkeiten
- Sagenhafte Aufnahmen durch bewährte ROBOT-Kameraanlage und qualitative Kameraobjektive
- Nutzbar bei so gut wie allen Lichtsituationen durch automatische Blendenansteuerung und Automatik-Blitzer
- Aufnahmekapazität bis zu 800 Aufnahmen
- Fernsteuerung und Steuerung der Vorrichtung durch Handmeßsystem mit beachtlichen, grafiktauglichem LCD-Monitor
- Datenerfassung der Verstoßdaten auf Memory-Card zur computergestützten Erhebung und Statistik
Gerätekomposition (Standard)
Die TRAFFIPAX-Speedophot II-Anlage setzt sich zusammen aus:
- Radarsensorik
- Fotomodul mit Blendensteuerung, Fotokamera und Negativmagazin
- Bedienelement (Control Unit)
- Handmeßsystem (Messkomponente)
- Blitzeinrichtung
- Anschlusskabel
Optional lieferbar:
- Spezialstativ mit Antennenhaltevorrichtung für Strassenaufstellung
- Teleskopsucher (obligat für Dreibeinbetrieb)
- Verbindungskabel für Stativbetrieb
- Antennenhalterung für Fahrzeugmontage
- Einbausatz
- Digitaltacho
- Memory-Karte
- Anwendungen zur Datenarchivierung (Online) auf Notebook für beisplielsweise statistische Zwecke
Technische Details
- Antenne: Typ 24 mit Verbindungsschnittstelle für Bedienelement über Parallel-Schnittstelle
- Antennentyp: Schlitzantenne
- Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
- Ausgangsleistung: 1,5 W (EIRP)
- Kontrollbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite I: 1. + 2. Fahrbahn
- Reichweite 2: 1. bis 4. Fahrbahnspur
- Messsequenz: 2 Tempomessungen die Sekunde
- Messrichtung: abfahrender oder eintreffender Verkehr
- per Hand / automatisch umschaltbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Straßenrand
- Stationierung: für Rechts- und Linkskontrolle im neunzig Grad Winkel zum Rand der Fahrbahn
- Meßkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase,
- 20 Grad senkrechter Öffnungsmesswinkel
Antenne Fabrikat TPX-R24
- mit Anschluß für Steuerelement über serielle Schnittstelle
- Antennentyp: Planarantenne
- Emissionsfrequenz: 24,125 GHz
- Ausgangsleistung: 1,5 W (EIRP)
- Messbereich: 20 bis 250 km/h (12 bis 155 mph)
- Reichweite I: 1. + 2. Fahrbahn
- Reichweite 2: 1. bis 3. Spur
- Reichweite 3: 1. bis 4. Verkehrsspur
- Meßsequenz: 2 Tempomessungen pro Sekunde
- Messstrecke: abfließender oder zukommender Straßenverkehr
- per Hand / automatisch umschaltbar
- Meßwinkel: 20 Grad zum Rand der Fahrbahn
- Installierung: für Links- und Rechtskontrolle im neunzig Grad Winkel zum Fahrbahnrand
- Meßkeule: 5 Grad horizontale Öffnungsphase
- 15 Grad senkrechter Öffnungswinkel
Handmessgerät
- mit Verbindungsschnittstelle für Steuerelement über seriellen Anschluss
Informationsdisplay
- LCD Grafikanzeige: (320x240 Pixel)
- Dimension: 7,4 x 5 cm, mit Anzeige für
- Zeit: (Stunde, Minute, Sekunde)
- Zeitangabe: (Kalendertag, Monat, Jahr)
- Bildzähler: (4-stellig)
- Code: (siebenstellig)
- Grenzwert: (Wagen/Lastwagen - 3-stellig)
- Überprüfung absolut: (4-stellig)
- Vergehen: (4-stellig)
- Aktionsweite Radar: (Zone 1, 2 sowie 3)
- Auslösung: (+)
- Meßrichtung: (abfahrend / zufahrend)
- Betriebsmodi: Radar, Radar portabel, Box
Steuerteil mit Anschluß für:
- Radar Antenne
- Handkontrollgerät
- Fotokamera
- Blitzerzeuger
- Batterie
- Printer (Option)
- Speicher-Karte-Speichersystem (Erweiterung)
- Serielle RS232-Verbindungsschnittstelle (Alternative)
Eingebaute Bauteile
- Uhrzeit - Datum: Digitaluhr, quarzgetaktet mit Langzeitbatterie, 24-Std.
- Anzeige mit automatischer Datumsüberlagerung
- incl. Schaltjahreinstellung
Blitzeinrichtung
- Blitzerleistungsabgabe: 150 Ws
- sonst (Erweiterung): 300 Ws in Kombination mit Zusatzausstattung für Frontalablichtungen (Rotblitz)
- Blitzdauer: 1/zweitausend Sek.
- Blitzsequenz: 0,5 Sek.
- Reichweite: 45 m
Kamera
- ROBOT MOTOR RECORDER mit Fotoanalysesystem
- Negativformat: 24x36 mm
- Array: 2,5x36 mm im oberen Bildrand
- Datensatzeinblendung: 2-zeilig, (Beleuchtung regelbar)
- Geschwindigkeit
- eingestellte Aktionsreichweite Radar
- festgestellte Verkehrsflussrichtung
- Uhrzeit: (Stunde, Minute, Sekunde)
- Datum: (Kalendertag, Monat, Jahr)
- Fotozähler
- Betriebsmodus Radar, Radar beweglich, Geschwindigkeitsmesser
- Blendenzeit: 1/1000 s
- Ablichtungssequenz: 2 Photos die Sekunde
- Aufnahmekapazität: mit Standard Filmpatrone 36 Bilder
- mit Revolvermagazin (Auswahlmöglichkeit): 800 Photos
- Kameraobjektiv: Tele-Xenar von Schneider: 1:3,8/75 mm
- Aufzeichnungswinkel: 26 Grad
- Weite fest eingestellt jedoch veränderbar: 15 m
- Blende: F3,8 - F22
andernfalls/Auswahlmöglichkeit: Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm
- Aufnahmewinkel: 22 Grad
- Distanz fest aufgegeben aber veränderbar: 20 Meter
- Blendenbereich: F3,8 - F22
- Blendenansteuerung: manuell, Blendenbereich F3,8 - F22
- Option: automatische Blendenansteuerung
- Belichtungszeit konfigurierbar: ISO/DIN 25 mit 15 Grad, ISO 50 mit 18 Grad, ISO 100 mit 21 Grad, ISO 200 mit 24 Grad, ISO 400 mit 27 Grad
Erweiterung dazu Digitales Fotokamera System
Technische Infos des digitalen ROBOT smartcam Systems auf Anfrage
Allgemeine Daten
- Arbeitsbereich: -10 °C bis +55 °C
- Temperatur
- Leistungversorgung der Gesamtanlage: durch 12V Batterie
- Betriebsspannung des Gesamtsystems: 11 bis 15 VOLT
Stromaufnahme:
- Antenne Modell 24: 0,5A
- Antenne Typ TPX-R24: 0,7A
- Steuerelement mit Handmessgerät: 1,3A
- ROBOT-MOTOR-Aufnahmegerät: 0,1A bis 4,0A nach Fotoauslösung
- Blitzapparatur: 0,5A bis 80A nach Auslösung
Dimensionen und Gesamtgewicht:
- Antenne fabrikat 24: 34x8x10cm mit 2,8 Kilo
- Antenne Typ TPX-R24: 28x8x10cm mit 2,1 Kilo
- Steuerelement: 22x8x19cm mit 2,5 Kilogramm
- Handmeßsystem: 13x13x4cm / 12x6x4cm mit 1,2 kg
- Blitzgenerator: 20x12x26cm mit 4,0 kg
- Blitzvorrichtung: 18x7x8cm mit 1,3 Kilogramm
- Auswahlmöglichkeit Blitzeinrichtung: 20x9,5x8cm mit 1,5 Kilo
Traffipax Speedoguard
Die Messvorrichtung für aktuelle Geschwindigkeitsüberwachungen mit dem Verkehrsradargerät TRAFFIPAX speedophot Praxisgerechte Radarkontrollen erforderten bislang entweder die Installation der Messsystems in ein Gefährt oder den vom Fahrzeug autonomen Stativeinsatz.
Mit dem neu entwickelten TRAFFIPAX speedoguard gibt es nun einen dritten Weg, um in äußerst adaptiver und bequemer Weise effektive Radareinsätze mit einer Speedophot-Anlage durchzuführen.
Bei der Konzeption von Speedoguard wurde einen besonderen Fokus auf einen maximalen Handhabungskomfort gelegt.
Die Anlage kann bei Bedienung eines PKW-Kastenwagens als Transportfahrzeug durch seine abgestimmten Abmessungen bequem be- und entladen werden. Dadurch ist auch hierfür keine andere Person erforderlich ist, wurde der auf der Rückseite vorhandenes Montagebügel mit zwei Zusatzrollen ausgestattet. Diese ermöglichen es, den schräg abgesenkten Behälter mithilfe zweier aus der Grundplatte hervorziehbarer Haltegriffe gemütlich in den Laderaum des Kastenwagens zu rücken bzw. ihn rauszuziehen.
Aufgrund der gummierten und kugelgelagerten Rollen sowie des rückseitig installierten Befestigungsbügels ist eine simple Beförderung des Messsystemes zum Aufstellungsort realisierbar. Dort lässt sich das Gehäuse mittels drei Verstellschrauben horizontal mühelos adjustieren.
Die Achtung des festgesetzten Kontrollwinkels ist bei einer analogen Ausrichtung der Speedoguard-Anlage zum kontrollierten Fahrbahnstreifen sichergestellt. Als Ausrichtunterstützung stehen ein Teleskopsucher wie auch ein Verkehrsleitkegel mit Teleskopstange zur Verfügung.
Das Speedophot-Steuerelement ist über eine an der Rückwand befindliche, verschließbare Klappe mühelos zugänglich, so dass mit Hilfe des 30 Meter Verlängerungskabels eine einfache Verbindung zum Handmessgerät umgesetzt werden kann. Praktisch muss der vorgeschriebene aufmerksame Messbetrieb ebenso bei Benutzung von Speedoguard beachtet werden. Die großzügigen Abmessungen der Kofferraumklappe gestatten es dem Bedienpersonal, sämtliche messplatzspezifischen Konfigurationen am Fototeil problemlos und prompt zu realisieren.
Bei Gebrauch eines Polarisierungsfilters ist ebenso dessen Nachbesserung leicht möglich.
Das Fotomodul ebenso wie die Blitzlampe sind mechanisch miteinander gekoppelt, so dass die Adaption von einer Links- auf eine Rechtskontrolle oder andersherum mit nur wenig Aufwand gemacht werden kann, ohne die idealen Abstimmungen von Lichtbild- und Blitzwinkel zu beeinflussen.
Die im unteren Bereich des Containers verbauten Hochleistungsbatterien erlauben eine zuverlässige und gleichmäßige Stromversorgung. Die Blitzbatterie ist von ihrer Ladung her so ausgelegt, dass zumindest 500 Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne zwischenzeitliches Nachladen dokumentiert werden können. Für die störungsfreie Nachladung der Akkumulatoren ist in der Außenwand des Gehäuses ein mit einem Schutzdeckel ausgestatteter Ladestecker.
An der Front weist der Speedoguard-Container jeweils unten sowie oben zwei Haltebolzen auf. An diesen Haltestiften lässt sich der zum Lieferumfang zählende und in der Farbe des Containers lackierte Deckplatte aus PVC einhängen. Diese Abdeckplatte ist mit entsprechenden Öffnungen für Kamera sowie Blitz ausgerüstet und kann wechselseitig genutzt werden. Hierdurch sind vollkommen verschiedenartige optische Gestaltungsmöglichkeiten des Messgerätes - abhängig von Aufenthaltsort und Erfordernissen - realisierbar.
Es sind die Objektive Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/75 mm, Schneider-Tele-Xenar 1:2,8/100 mm und Schneider-Tele-Xenar 1:3,8/90 mm einsetzbar.
Mit dem universellen Einsatzgehäuse Speedoguard steht den staatlichen und kommunalen Anwendern ein performantes Instrument zur Verfügung, welches sowohl in präventiver, genau so wie in repressiver Hinsicht sämtliche Kriterien dafür erfüllt, einen maßgebenden Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu verrichten.
Die bedeutendsten Daten und Fakten zusammengefasst
- hohe Adaptivität durch fahrzeugungebundenen Einsatz
- umgehende Messbereitschaft am Standort
- Konfiguration durch bloß eine Person möglich
- sicher gegen Umwelteinflüsse
- resistente Außenverkleidung mit mit stabilem Komponentenverankerung im Innern
- einfache Anpassung
- individuelle äußere Gestaltungsmöglichkeit; hierdurch
- eine immense vorbeugende Wirkung bei bewusst ersichtlichen Radarkontrollen und
- eine Erhöhung der Einsatzeffizienz bei sehr unauffälligen Radarmessungen
- geeignet für die Integration einer bereits vorhandenen Speedophot-Anlage
- Patenteintragung bereits erfoglt (DE0020006197U1)
- PTB-Autorisierung demnächst
- zu bekommen ab 1. Quartal 2001